Nur eine 'Türkan-Saylan-Krise'? Ihr Name kursiert in deutschen Gerichtsakten

Der Vorfall betrifft nicht nur einen Verein und eine so angesehene Persönlichkeit wie Türkan Saylan. Wir stehen einem Ereignis gegenüber, das sinnbildlich für Vereine türkischer Herkunft in Deutschland und Westeuropa steht, die als „Nichtregierungsorganisationen“ (NGOs) bezeichnet werden und deren „demokratischer“ Charakter besonders hervorgehoben wird. Es handelt sich um einen Prozess, in dem fortschrittliche und aufklärerische Werte Schaden nehmen.

12punto

Polizei, Krankenwagen, Strafanzeigen, die Empfehlung im Prüfbericht, den Vorstand nicht zu entlasten… Doch eine wegen Verfahrensfehlern für ungültig erklärte Mitgliederversammlung und eine Reihe offizieller Anträge…

Der ÇYDD Baden-Württemberg steht vor einer der schwersten institutionellen Krisen der letzten Jahre.

Wenn man vom Verein zur Unterstützung des zeitgenössischen Lebens (ÇYDD) spricht, denkt man seit Jahren an den Kampf für zeitgenössische Bildung, die Bildung von Mädchen, die Republik, den Laizismus, die Wissenschaft und die Aufklärung, der unter der Führung von Prof. Dr. Türkan Saylan gewachsen ist.

Heute jedoch steht die Struktur des ÇYDD Baden-Württemberg aus ganz anderen Gründen in der Kritik.

Die am 21. Juni 2026 in Stuttgart abgehaltene Mitgliederversammlung war nicht nur Schauplatz heftiger Debatten; die Empfehlung des Prüfberichts, den Vorstand „nicht zu entlasten“, sorgte für Aufsehen. Zudem wurde die Versammlung aufgrund von Einwänden gegen die satzungsgemäße Einladungsfrist für ungültig erklärt, die Polizei und ein Krankenwagen mussten anrücken, und es folgten rechtliche Schritte.

Doch die Akte ist damit noch nicht geschlossen.

Die Anträge der ausgeschlossenen Mitglieder, Strafanzeigen, die beim Registergericht des Amtsgerichts Stuttgart eingereichten Prüfungsanträge, die Eingaben bei der deutschen Datenschutzbehörde, die veröffentlichten Dokumente und die schriftlichen Erklärungen der Parteien zeigen, dass es sich nicht mehr nur um eine interne Vereinsdebatte handelt.

Betrachtet man die Satzung, die offiziellen Anträge, die schriftlichen Erklärungen und andere Dokumente, die uns vorliegen, gemeinsam, so ergibt sich ein Bild, das nicht nur den ÇYDD Baden-Württemberg betrifft, sondern eine breitere Diskussion über die institutionelle Funktionsweise der türkischen Zivilgesellschaft in Europa auslöst.

Denn was hier geschildert wird, ist leider kein gewöhnliches Bild einer Mitgliederversammlung.

Es geht um Transparenz, das Prinzip der Offenheit, die Einhaltung von Regeln und die Frage, wie sehr die Empfehlungen der Aufsichtsgremien berücksichtigt werden.

Am wichtigsten ist: Institutionen, die von sich behaupten, die Republik, den Laizismus, die Rechtsstaatlichkeit und ein zeitgenössisches Leben zu verteidigen, müssen sich auch fragen lassen, inwieweit sie dieselben Prinzipien in ihrem eigenen Innenleben leben.

DOKUMENTE SPRECHEN, DAS LETZTE WORT HAT DAS RECHT

Nach der Veröffentlichung der ersten Berichte über den Prozess beim ÇYDD Baden-Württemberg wurden in den sozialen Medien schwere Vorwürfe erhoben. Es wurde behauptet, die Berichte enthielten „Lügen“, seien „haltlos“, „Verleumdung“ und „Gerüchte“.

In der Zwischenzeit sind jedoch neue Dokumente aufgetaucht.

Der in der Mitgliederversammlung verlesene Prüfbericht…

Die Ungültigerklärung der Mitgliederversammlung…

Die Strafanzeigen der Mitglieder…

Die Anträge bei der deutschen Datenschutzbehörde…

Die Prüfungsanträge beim Registergericht Stuttgart…

Die Strafanzeige des Gründungspräsidenten Ahmet Gül…

Die schriftlichen Erklärungen der Mitglieder, deren Ausschluss diskutiert wird…

Die Stellungnahme der ÇYDD-Zentrale gegenüber der Öffentlichkeit…

Die Debatte hat die Ebene persönlicher Polemiken längst verlassen.

Dokumente sprechen.

Diese Dokumente zeigen, dass ein wesentlicher Teil der Vorwürfe nun vor den zuständigen Verwaltungs- und Justizbehörden liegt.

NURAN DEMİR: „KEIN PERSÖNLICHER, SONDERN EIN RECHTSSTREIT“

Die detaillierte Presseerklärung und die rechtlichen Anträge von Melek Nuran Demir, die zu den Mitgliedern gehört, deren Ausschluss diskutiert wird, zählen zu den wichtigen Dokumenten in dieser Akte.

Demir gibt an, über Monate hinweg zahlreiche schriftliche Einwände und Mahnungen an die Vereinsführung gesendet zu haben.

In ihren Anträgen behauptet sie, dass die Disziplinar- und Ausschlussverfahren nicht im Einklang mit der Vereinssatzung, dem deutschen Vereinsrecht und grundlegenden Rechtsprinzipien durchgeführt wurden.

Sie führt insbesondere an, dass ein Vorstandsmitglied, das in der Eigenschaft als „zweite Vorsitzende“ gehandelt habe, die Ausschlussbeschlüsse unterzeichnet habe, ohne dass die erforderlichen Wahl- und offiziellen Registrierungsprozesse abgeschlossen gewesen seien.

Demir erklärt, dass der in der Mitgliederversammlung verlesene Prüfbericht Feststellungen enthalte, die mit ihren zuvor schriftlich geäußerten rechtlichen Einwänden übereinstimmten.

In einer Stellungnahme gegenüber unserer Zeitung behauptete Demir zudem, dass die namentliche Nennung der auszuschließenden Mitglieder auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung rechtswidrig gewesen sei. Demir argumentierte, dass die Veröffentlichung der Namen in den Tagesordnungsunterlagen, obwohl noch keine endgültige Entscheidung vorlag, den Eindruck erwecke, die Personen seien bereits ausgeschlossen, was Persönlichkeitsrechte und Datenschutzbestimmungen verletze. Aus diesem Grund seien ihre Anträge bei den zuständigen Behörden weiterhin anhängig.

Demir warf dem Vorstand zudem vor, seine Befugnisse zu missbrauchen, anstatt die eingereichten Einwände und Beschwerden zu berücksichtigen, was nicht nur die betroffenen Mitglieder, sondern auch das institutionelle Ansehen des Vereins schädige. In ihrer Erklärung betonte sie: „Mein Ziel ist keine persönliche Abrechnung mit irgendjemandem, sondern ein Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit, Transparenz, zur Kultur der Rechenschaftspflicht und zum Schutz der Grundrechte der Mitglieder in Vereinen.“

Nuran Demir wies auf eine weitere Entwicklung während der Mitgliederversammlung hin und erinnerte daran, dass der Aufsichtsrat empfohlen habe, den Vorstand „nicht zu entlasten“, und dass die Versammlung für ungültig erklärt wurde, weil die Einladung nicht fristgerecht gemäß Satzung erfolgt sei. Demir behauptete, dass sich dennoch ein juristisch versiertes Mitglied als Anwalt des Vereins vorgestellt und die Mitglieder dazu aufgerufen habe, die Sitzung fortzusetzen und als gültig zu betrachten.

Demir bezeichnete dieses Vorgehen als besorgniserregend und verdächtig und erklärte: „Dass Ansätze, die eine Fortsetzung des Prozesses trotz klar geäußerter rechtlicher Bedenken befürworten, zeigt die Schwere der Ereignisse. Das können wir nicht zulassen.“

Demir erklärte, dass ihre Bemühungen bezüglich der Haltung gegenüber weiblichen Mitgliedern und verbaler Angriffe andauerten und dass in dieser Angelegenheit eine öffentliche Entschuldigung erwartet werde, ein solcher Schritt jedoch bisher nicht erfolgt sei. Demir betonte, dass sie eine Einigungsgrundlage in einer Institution wie dem ÇYDD forderten, die mit dem Kampf für die Bildung von Frauen und ein zeitgenössisches Leben identifiziert werde. Da diese Aufrufe nicht auf Resonanz gestoßen seien, behielten die Forderungen nach dem Rücktritt des Vorstands ihre Gültigkeit. Zudem forderte sie eine schriftliche Entschuldigung der namentlich genannten Mitglieder an alle Vereinsmitglieder.

Demir betonte zudem, dass weibliche Mitglieder gegenüber rechtswidrigen Praktiken nicht schweigen dürften und dass eine starke Zivilgesellschaft nur durch die Bindung an Recht und demokratische Werte möglich sei.

GRÜNDUNGSPRÄSIDENT AHMET GÜL HAT STRAFANZEIGE ERSTATTET

Auch der Gründungs- und Ehrenpräsident des ÇYDD Baden-Württemberg, Ahmet Gül, hat nach der Mitgliederversammlung am 21. Juni Strafanzeige gegen die Vorsitzende Zeynep Taş erstattet.

Gül behauptete in seiner Anzeige, er habe den Saal der Mitgliederversammlung betreten wollen, sei aber nicht hineingelassen worden, obwohl seine Mitgliedschaft noch nicht beendet gewesen sei.

In seiner Anzeige gab er an, beim Versuch, den Saal zu betreten, körperlicher Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein, wobei er aufgrund seiner Sehbehinderung in ernste Gefahr geraten sei.

Ahmet Gül behauptete zudem, dass während des Vorfalls einige Äußerungen gefallen seien, die beleidigenden Charakter gehabt hätten.

In der Strafanzeige schilderte er weiter, dass er sich im weiteren Verlauf der Sitzung unwohl gefühlt habe, mit Hilfe von Mitgliedern nach draußen gebracht worden sei, ein Krankenwagen, ein Notarztteam und Polizeieinheiten alarmiert worden seien und er anschließend für eine Erstversorgung und Untersuchungen ins Krankenhaus gebracht worden sei.

Diese in der Anzeige enthaltenen Vorwürfe liegen nun zur Prüfung bei den zuständigen Behörden.

„SO WOLLEN WIR EIN VORBILD SEIN?“

Der Gründungs- und Ehrenpräsident Ahmet Gül äußerte in einer Stellungnahme neben den Vorwürfen in der Strafanzeige auch seine Enttäuschung über die Geschehnisse.

Gül drückte sein tiefes Bedauern über die Vorwürfe der verbalen und körperlichen Angriffe gegen ihn während der Mitgliederversammlung aus und erklärte:

Ich habe mein Leben dem zeitgenössischen Leben gewidmet. Dass das Verständnis, das Türkan Saylan repräsentiert, heute mit solchen Bildern in Verbindung gebracht wird, verletzt mich zutiefst. Ich habe Schwierigkeiten zu verstehen, wie Menschen, die von Recht, Gerechtigkeit und Fairness sprechen, Mitglieder bei einer Versammlung so behandeln können.“

Bezüglich der Ereignisse während der Mitgliederversammlung behauptete Gül, die Vorsitzende Zeynep Taş habe ein junges Mitglied beauftragt, ihn nicht in den Saal zu lassen, und sagte:

Ich halte es für nicht richtig, einen Studenten in einen solchen Vorfall hineinzuziehen. Während wir unsere Jugend von Demokratie, Recht und Menschenrechten überzeugen sollten, ist es inakzeptabel, sie zu Personen zu machen, die den Weg für Mitglieder versperren. Ich kritisiere nicht diesen jungen Freund, sondern das Verständnis, das ihn in diese Aufgabe gedrängt hat.“

Gül erklärte, dass die Ereignisse nicht nur ihn, sondern auch die Werte verletzten, die er zu vertreten glaubte, und fuhr fort: „So wollen wir ein Vorbild für die junge Generation sein? Das Verständnis eines zeitgenössischen Lebens kann nicht durch Ausgrenzung, Druck und Spannungen repräsentiert werden. Ich empfinde große Trauer für meine Institution.“

(Die genannten Äußerungen von Ahmet Gül sind seine persönlichen Ansichten; die rechtlichen Prozesse zu den Ereignissen dauern an.)

WIRD DIE EMPFEHLUNG „NICHT ZU ENTLASTEN“ IGNORIERT?

Die Stellungnahme, die Ahmet Gül nach der Mitgliederversammlung mit der Öffentlichkeit teilte, gehört ebenfalls zu den bemerkenswerten Dokumenten der Akte.

Gül erklärte, dass der Aufsichtsrat empfohlen habe, den Vorstand „nicht zu entlasten“.

In seinem Beitrag wies er auf mögliche rechtliche und finanzielle Risiken aufgrund der laufenden Ausschlussdebatten hin und erklärte, dass der Vorstand daher nicht entlastet werden dürfe.

Anschließend richtete er folgenden Appell:

„Sie müssen den Mitgliedern, die den Prüfbericht anfordern, diesen aushändigen. Bitte fordern Sie ihn an und lesen Sie ihn.“

Dieser Appell verdeutlicht, warum der Prüfbericht nach der Mitgliederversammlung zu einem der wichtigsten Dokumente der Akte geworden ist.

„SIE HABEN UNSERE NAMEN AN 260 MITGLIEDER VERTEILT“

Ein weiterer wichtiger Pfeiler der Akte sind die gemeinsamen Anträge bei der deutschen Datenschutzbehörde und dem Registergericht Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart – Registergericht).

Die Anträge tragen die Unterschriften von Nuran Demir, Nazan Kılıç, Müşerref Kutlu und anderen Mitgliedern.

Die Antragsteller behaupten, dass ihre Namen und persönlichen Daten ohne ihre ausdrückliche Zustimmung über Einladungen zur Mitgliederversammlung und Tagesordnungsunterlagen an etwa 260 Mitglieder versendet wurden.

Aus diesem Grund fordern sie eine Untersuchung im Rahmen der deutschen und europäischen Datenschutzgesetzgebung.

In denselben Anträgen wird auch die Art und Weise der Verarbeitung personenbezogener Daten in Disziplinar- und Ausschlussverfahren beanstandet.

Die Antragsteller fordern eine Untersuchung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitungsprozesse und die Einleitung notwendiger verwaltungsrechtlicher Schritte.

DAS REGISTERGERICHT STUTTGART IST EINGESCHALTET

Die Anträge beschränken sich nicht nur auf den Datenschutz.

In den beim Registergericht Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart – Registergericht) eingereichten Schriftsätzen wird auch eine Prüfung der Vertretungsstruktur des Vereins gefordert.

Die Antragsteller verlangen eine Untersuchung, ob die Person, die als „zweite Vorsitzende“ gehandelt hat, ordnungsgemäß gewählt wurde und ob die erforderlichen Registrierungsprozesse abgeschlossen sind.

In diesem Rahmen wird die Prüfung der rechtlichen Gültigkeit einiger Dokumente gefordert, insbesondere der Ausschlussverfahren.

Alle in diesen Anträgen enthaltenen Bewertungen stellen die Behauptungen der antragstellenden Mitglieder und ihre Forderungen nach einer Untersuchung durch die offiziellen Stellen dar.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine rechtskräftige gerichtliche oder behördliche Entscheidung zu diesen Vorwürfen.

DAS HERZSTÜCK DER AKTE: DER PRÜFBERICHT

Fast jedes Thema in der Akte führt heute zu demselben Dokument zurück: dem Bericht des Aufsichtsrats.

Es wird angegeben, dass der in der Mitgliederversammlung verlesene Bericht Bewertungen zu den jüngsten rechtlichen Prozessen, Rechtskosten, Büro- und Mietkosten sowie den Ausschlussverfahren enthält.

Während erklärt wurde, dass der Aufsichtsratsvorsitzende Engin Candan in der Mitgliederversammlung die Empfehlung ausgesprochen habe, den Vorstand „nicht zu entlasten“, wurde auch berichtet, dass nach dieser Empfehlung Einwände gegen die nicht satzungsgemäße Einladungsfrist zur Mitgliederversammlung vorgebracht wurden.

Nach der Bewertung durch den Versammlungsleiter İlyas Çağla wurde erklärt, dass die Mitgliederversammlung für ungültig erklärt wurde, wodurch es nicht zu einer Abstimmung über die Empfehlung des Aufsichtsrats zur „Nichtentlastung“ kam.

Der Inhalt des Prüfberichts bleibt heute sowohl in den Anträgen der Mitglieder als auch in der öffentlichen Debatte das zentrale Dokument der Akte.

Zur Erinnerung: Die Aufgabe von Aufsichtsräten beschränkt sich nicht nur auf das Verlesen der Finanzbilanz, sondern umfasst auch den Hinweis auf rechtliche und administrative Risiken für den Vorstand gegenüber den Mitgliedern. Daher ist die Empfehlung, den Vorstand nicht zu entlasten, kein gewöhnliches Verfahren im Vereinsrecht, sondern eine außergewöhnliche und wichtige Warnung, die sorgfältig geprüft werden muss.

(Die in dieser Akte enthaltenen Bewertungen wurden auf der Grundlage offizieller Anträge, schriftlicher Erklärungen der Parteien, öffentlich zugänglicher Beiträge und uns vorliegender Dokumente erstellt.)

VORSITZENDE AYŞE YÜKSEL: „WIR HABEN ES MIT BEDAUERN ERFAHREN“

Auch die ÇYDD-Zentrale gab nach den Entwicklungen in Stuttgart am 21. Juni eine schriftliche Erklärung ab.

Der Vorstand unter der Leitung der Vorsitzenden Prof. Dr. Ayşe Yüksel betonte erneut, dass der ÇYDD Baden-Württemberg keine institutionelle oder hierarchische Verbindung zum Verein zur Unterstützung des zeitgenössischen Lebens (ÇYDD) in der Türkei habe.

In der Erklärung hieß es:

„Öffentliche Bekanntmachung

Der ÇYDD Baden-Württemberg, der gemäß den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde und keine institutionelle oder hierarchische Verbindung zu unserem Verein hat, besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Wir haben die Entwicklungen bei der Mitgliederversammlung des genannten Vereins am 21. Juni 2026 mit Bedauern zur Kenntnis genommen.

Obwohl keine institutionelle oder hierarchische Verbindung zu unserem Verein besteht, halten wir diese Spannungen zwischen den Mitgliedern in diesem Verein, der mit ähnlichen Zielen gegründet wurde, für nicht angemessen und hoffen, dass sie so schnell wie möglich beigelegt werden.

Wir geben dies der Öffentlichkeit mit Respekt bekannt.

Vorstand der ÇYDD-Zentrale“

ÇYDD BW: „WIR HABEN DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG NICHT FORTGESETZT“

Der Vorstand des ÇYDD Baden-Württemberg teilte in einer Erklärung über soziale Medien nach der Mitgliederversammlung mit, dass die Sitzung wie geplant begonnen habe, aber aufgrund der im Prüfbericht aufgeworfenen satzungsgemäßen Bewertungen und des Willens der Mitglieder, ihre Einwände aufrechtzuerhalten, die Versammlung nicht fortgesetzt worden sei, um zu verhindern, dass zukünftige Entscheidungen rechtlich umstritten würden.

Der Vorstand kündigte an, dass ein neues Datum für die Mitgliederversammlung satzungsgemäß festgelegt werde und der derzeitige Vorstand in dieser Zeit im Amt bleibe.

ANTWORT AUS ANKARA WIRD ERWARTET

Während der Vorbereitung dieses Berichts haben wir der ÇYDD-Zentrale zudem folgende Frage gestellt:

Wird in einem Prozess, in dem der Aufsichtsrat die Empfehlung ausgesprochen hat, den Vorstand „nicht zu entlasten“, und die Mitgliederversammlung aufgrund von Verfahrensdiskussionen nicht abgeschlossen werden konnte, eine Bewertung hinsichtlich der Annahme von Stipendien und Spenden durch den derzeitigen Vorstand vorgenommen?

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts lag noch keine Antwort auf diese Frage vor.

Sobald eine Antwort eintrifft, werden wir sie der Öffentlichkeit mitteilen.

VERSCHIEDENE INSTITUTIONEN, ÄHNLICHE THEMEN

Diese Akte beschreibt natürlich nicht nur den ÇYDD Baden-Württemberg.

Sie weist vielmehr auf Debatten hin, die in den letzten Jahren bei zivilgesellschaftlichen Organisationen türkischer Herkunft in Europa an die Öffentlichkeit gelangt sind. Warum? Weil sie bemerkenswerte Ähnlichkeiten aufweisen.

Bei der Alevitischen Gemeinde Deutschland (AABF) standen die Verwendung von Erdbebenhilfen und Debatten über Rechenschaftspflicht lange Zeit im Fokus der Öffentlichkeit. Der Prozess wurde auf Disziplinarmechanismen und die Justiz übertragen. Die Föderation informierte die Öffentlichkeit durch Berichte und Erklärungen.

Auch in den europäischen Strukturen der CHP gab es in verschiedenen Perioden Debatten über Mitgliederversammlungen, das Delegiertensystem, das Organisationsmodell und Mitgliedschaftsprozesse.

Jede Akte hat ihre eigenen rechtlichen Bedingungen und ihre eigenen Fakten.

Dass sich ähnliche Themen jedoch bei verschiedenen Institutionen wiederholen, ergibt ein gemeinsames Bild, über das man nachdenken muss.

Transparenz.

Kritik aushalten.

WOHIN GEHT DAS ERBE VON TÜRKAN SAYLAN?

Prof. Dr. Türkan Saylan hat zu Lebzeiten natürlich nicht nur ein „NGO-Modell zur Stipendienvergabe“ aufgebaut. Sie repräsentierte auch ein Verständnis von Recht, Gleichheit, Zeitgenössigkeit, Wissenschaft, Kompetenz und Demokratie.

Die Erwartung der Öffentlichkeit heute ist genau, dass diese Prinzipien im Innenleben der Institutionen vollständig gelebt werden.

Können Institutionen, die im Namen der Gesellschaft Rechtsstaatlichkeit, Laizismus, Demokratie und Menschenrechte verteidigen, der Gesellschaft Vertrauen vermitteln, in dem Maße, wie sie dieselben Prinzipien zuerst in ihrem eigenen Inneren anwenden? Das muss man sich ansehen.

Ein wesentlicher Teil der in dieser Akte enthaltenen Vorwürfe liegt heute vor den zuständigen Verwaltungs- und Justizbehörden.

Das letzte Wort werden natürlich die Gerichte sprechen.

Wohin wird die Energie für das republikanische, demokratische und zeitgenössische zivilgesellschaftliche Erbe fließen, das in Europa über Jahrzehnte mit harter Arbeit aufgebaut wurde?

In den Dienst an der Gesellschaft oder in interne Abrechnungen?

Man muss auf den Kompass schauen… Worauf zeigt er?

Auf die Fassade, die Show und die Macht…?

Oder auf faires Handeln, Mehrwert, Ideale und Ziele?

IŞIN ERTÜRK – STUTTGART

(*) ZUSATZNOTIZ: Der Autor dieses Berichts war bei der am 21. Juni 2026 durchgeführten Mitgliederversammlung als Mitglied anwesend. Darüber hinaus wurden die im Bericht enthaltenen Informationen auf Basis von Beobachtungen während der Mitgliederversammlung, schriftlichen Erklärungen der Parteien, offiziellen Anträgen und den unserer Zeitung vorliegenden Dokumenten erstellt. Die Standpunkte der Parteien wurden im Bericht berücksichtigt, die rechtlichen Prozesse dauern an.