Eine rechtliche Bewertung des Inhaftierungsprozesses von Ayşe Barım
Rechtsanwalt Dr. Mehmet Ruşen Gültekin und Rechtsanwalt Deniz Ali İlkem Demir bewerten den Inhaftierungsprozess der Managerin Ayşe Barım, die aufgrund von Vorwürfen der Monopolbildung in der Schauspielbranche in die Schlagzeilen geriet und anschließend im Rahmen der Gezi-Park-Ermittlungen festgenommen wurde.
12punto
Ayşe Barım geriet erstmals am 26. September 2024 in die Schlagzeilen, als in der Kolumne eines Journalisten behauptet wurde, sie stehe im Zentrum von Vorwürfen der Monopolbildung in der Schauspielbranche. Am 8. Januar 2025 leitete die Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu) Ermittlungen gegen 21 Unternehmen ein, darunter auch das Unternehmen ID İletişim, dessen Mitgründerin Ayşe Barım ist. Obwohl ID İletişim die Monopolvorwürfe zurückwies, leitete die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul am 10. Januar eine Untersuchung zu diesem Thema ein. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde am 13. Januar ein Ausreiseverbot gegen Barım verhängt.
Am 24. Januar 2025 wurde die Managerin Ayşe Barım im Rahmen einer Ermittlung wegen des Vorwurfs, eine der Planerinnen der Gezi-Park-Proteste gewesen zu sein, unter dem Vorwurf der "Versuch, die Regierung der Republik Türkei zu stürzen oder deren Amtsausübung zu verhindern" festgenommen. Nach Barım wurden auch Schauspieler wie Halit Ergenç, Dolunay Soysert, Rıza Kocaoğlu und Mehmet Günsür zur Aussage vorgeladen. Am 27. Januar 2025 wurde gegen Ayşe Barım Haftbefehl erlassen. Das bedeutet, Ayşe Barım wurde inhaftiert, weil sie vor 12 Jahren an den Gezi-Park-Protesten teilgenommen haben soll. Gegen die Schauspieler Halit Ergenç und Rıza Kocaoğlu wurde ein Ermittlungsverfahren wegen „falscher Zeugenaussage“ eingeleitet und in der Folge öffentliche Klage erhoben.
Das Rechtssystem in der Türkei ist um bestimmte Regeln in Bezug auf Straftaten und Strafen herum aufgebaut. In jüngster Zeit sind jedoch schwerwiegende rechtliche Probleme bei verschiedenen Aspekten und Anwendungen des Strafrechts aufgetreten. In diesem Zusammenhang enthält insbesondere der gegen Ayşe Barım erlassene Haftbefehl erhebliche rechtliche Fehler sowohl in Bezug auf die Verfassung als auch auf das Strafrecht.
EINFLUSSAGENTUR UND RECHTLICHE UNSICHERHEITEN
Als einer der Gründe für die Inhaftierung von Ayşe Barım wurde der in der Türkei in jüngster Zeit diskutierte Vorwurf der 'Einflussagentur' angeführt.
Dieses Konzept war im vorherigen Entwurf der Justizreform enthalten und wurde auf diese Weise in der Öffentlichkeit diskutiert. Aufgrund der Kritik und der Reaktionen der Opposition erhielt diese Regelung jedoch keinen gesetzlichen Status. Dennoch wurde im Haftbefehl gegen Ayşe Barım der Begriff der 'Einflussagentur' verwendet und sich somit auf ein Gesetz gestützt, das nicht in Kraft ist.
Die Einflussagentur steht im Zusammenhang mit einem Artikel, der in den Abschnitt 'Straftaten gegen Staatsgeheimnisse und Spionage' des türkischen Strafgesetzbuches aufgenommen werden sollte. Der Inhalt dieses Artikels steht jedoch in schwerwiegendem Widerspruch zu den Grundprinzipien des Rechtssystems. In dem Entwurf, der als 9. Justizpaket bezeichnet wird, sind Ausdrücke wie 'Straftaten gegen die innen- und außenpolitischen Interessen des Staates' oder 'Straftaten, die im Einklang mit den strategischen Interessen einer Organisation begangen werden', die in der Definition des Straftatbestands in dem nach Artikel 339 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 einzufügenden Artikel TCK 339/A enthalten sind, unbestimmte und für politische Interpretationen offene Begriffe.
Die Aufnahme solcher unbestimmten Ausdrücke in den Gesetzestext macht die Definition von Straftaten unvorhersehbar und verleiht den Justizbehörden infolgedessen einen übermäßig weiten Ermessensspielraum. Somit hebt die Unbestimmtheit der materiellen Elemente der Straftat die gesetzliche Sicherheit auf und widerspricht dem Grundsatz der Rechtssicherheit im Strafverfahren.
Es ist offensichtlich, dass diese Regelung eine Straftatendefinition enthält, die rechtlich unsicher ist und unvorhersehbare Folgen für die Bestrafung haben wird. Eines der Grundprinzipien des Rechtsstaates ist jedoch, dass Straftaten und Strafen gesetzlich klar definiert sein müssen. Diese Unsicherheit kann die Entscheidungen der Gerichte willkürlich machen und die Angeklagten vor große Schwierigkeiten bei der Beweisführung ihrer Unschuld stellen. Da diese Regelung jedoch noch nicht in Kraft getreten ist, stellt ihre Verwendung als Grundlage für die Inhaftierung von Ayşe Barım eindeutig einen Rechtsfehler dar.
VERWENDUNG EINER NICHT GELTENDEN REGELUNG ALS BEGRÜNDUNG
Der Vorwurf der 'Einflussagentur', der als Grundlage für die Inhaftierung von Ayşe Barım angeführt wurde, stützt sich auf eine Regelung, die derzeit rechtlich nicht gültig ist. Dieser im Parlament angenommene und in der Öffentlichkeit als 'Einflussagentur' bekannte Vorschlag wurde nach den Reaktionen zurückgezogen und es wurde keine rechtliche Regelung getroffen. In diesem Zusammenhang ist ein Haftbefehl aufgrund einer Straftat, die nicht in Kraft ist, rechtlich nicht gültig. Die Verwendung einer solchen rechtlichen Unsicherheit als Vorwurf widerspricht den Grundprinzipien des Strafrechts.
KRITIK AN DER FREILASSUNGSENTSCHEIDUNG FÜR AYŞE BARIM
Der Anwalt von Ayşe Barım legte gegen die Inhaftierung seiner Mandantin Beschwerde beim erstinstanzlichen Strafgericht (Asliye Ceza Mahkemesi) ein, und das Gericht entschied auf Freilassung von Barım. Doch unmittelbar nach dieser Entscheidung legte die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul Einspruch ein, bevor die Entscheidung umgesetzt werden konnte. Auf den Einspruch hin ordnete das Schwurgericht (Ağır Ceza Mahkemesi) die erneute Inhaftierung von Barım an. Der Punkt, der hier beachtet werden muss, ist, dass gemäß Artikel 271 der Strafprozessordnung die Entscheidungen der zuständigen Stelle endgültig sind.
Mit anderen Worten, es gibt keinen Rechtsweg wie einen Einspruch gegen die Freilassungsentscheidung des erstinstanzlichen Strafgerichts. Daher ist der Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft als nichtig zu betrachten. Folglich ist auch der daraufhin ergangene Haftbefehl des Schwurgerichts gegen Ayşe Barım, der auf dem nichtigen Einspruch basiert, als nichtig anzusehen. Damit ist eine gravierende Situation entstanden. Da der Haftbefehl gegen Ayşe Barım rechtlich als nichtig gilt, wird sie im Grunde genommen ohne eine gerichtliche Entscheidung im Gefängnis festgehalten.
Andererseits hat der Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) den Richter des 8. erstinstanzlichen Strafgerichts Istanbul, Fatih Kapan, der die Freilassung der im Rahmen der Gezi-Park-Ermittlungen inhaftierten Managerin Ayşe Barım angeordnet hatte, seines Amtes enthoben. Kapan wurde zum Richter am Verbrauchergericht ernannt. Die Versetzung des Richters, der die Freilassungsentscheidung für Ayşe Barım getroffen hatte, an ein anderes Gericht und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn sind rechtlich höchst umstritten. Eine solche Praxis verletzt die richterliche Unabhängigkeit und den Grundsatz des gesetzlichen Richters. Druck auf die Entscheidungen der Gerichte schadet der Unabhängigkeit der Justiz und schafft ernsthafte Hindernisse für eine ordnungsgemäße Rechtspflege.
Darüber hinaus ist, wie wir in unserem Artikel dargelegt haben, die Freilassungsentscheidung für Ayşe Barım gemäß der Strafprozessordnung klar und endgültig, während das Recht, das auf sie angewendet werden soll, auf einer Regelung basiert, die nicht im Gesetz steht. Darüber hinaus ist der Vorwurf der 'Einflussagentur' im ersten Haftbefehl gegen Ayşe Barım eine völlig willkürliche Anwendung ohne jegliche gesetzliche Grundlage. Dies zeigt, dass das geltende Recht nicht auf Ayşe Barım angewendet wird. Das Recht ist dazu da, die Rechte der Menschen zu schützen, aber was hier geschieht, spiegelt eine Situation wider, in der nicht das Recht, sondern die Willkür herrscht.
Zusammenfassend lässt sich im Lichte der oben dargelegten Punkte bereits jetzt sagen, dass das in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde. Dieser rechtliche Prozess, mit dem Ayşe Barım konfrontiert ist, wird nicht nur ihre Rechte, sondern auch das Ansehen der Türkei auf internationaler Ebene ernsthaft schädigen. Diese Verstöße werden unser Land in Zukunft sowohl vor dem Verfassungsgericht als auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in eine schwierige Lage bringen und das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit erschüttern.
RA Dr. Mehmet Ruşen Gültekin - RA Deniz Ali İlkem Demir