TÜKONFED-Vizepräsident warnt vor „Black Friday“-Rabatten
Das Jahresende naht und die Rabattaktionen unter dem Namen „Black Friday“ haben begonnen. TÜKONFED warnt Verbraucher vor irreführenden Preisnachlässen.
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Der Vizepräsident der Verbraucherkonföderation (TÜKONFED), Rechtsanwalt İbrahim Güllü, machte auf die Rabattaktionen aufmerksam, die jedes Jahr zum Jahresende stattfinden und als „Black Friday“ bezeichnet werden. Güllü erklärte, dass Rabatte gemäß der „Preisverordnung“ festgelegt werden müssen, und betonte anhand eines Beispiels, dass man vor „vorgetäuschten Rabatten“ auf der Hut sein müsse.
Als Gast in der Sendung „Samimi Analiz“, die von Aleyna Horasan auf dem YouTube-Kanal „Samimi Haber“ moderiert wird, wies TÜKONFED-Vizepräsident Rechtsanwalt İbrahim Güllü auf die „Black Friday“-Rabatte hin. Güllü betonte, dass der Rabattpreis, den ein Unternehmen für ein Produkt anwendet, dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage entsprechen muss. Hier sind die wichtigsten Punkte aus Güllüs Rede:
„Unsere Preisverordnung wurde im Februar 2022 geändert und um einen Artikel ergänzt. Ob es sich bei einem Produkt tatsächlich um einen Rabatt handelt, können wir anhand von Artikel 11 dieser Verordnung erkennen.
Was bedeutet das? Der Preis, auf den der Rabatt gewährt wird, muss der niedrigste Preis innerhalb der letzten 30 Tage sein. Nehmen wir an, Sie möchten eine Jacke kaufen. Gehen wir davon aus, dass der Verkaufspreis dieses Produkts durch das Unternehmen in den letzten 30 Tagen bei 1.000, 1.200 und 1.500 Lira lag.
Wenn das Unternehmen sagt: 'Ich verkaufe mein Produkt, das 1.500 Lira kostet, mit einem Rabatt von beispielsweise 20 Prozent für 1.200 Lira, das ist der rabattierte Preis', dann liegt hier kein echter, sondern ein vorgetäuschter Rabatt vor.“