Welches Volk hat Ümit Özdağ zu Hass und Feindseligkeit aufgestachelt?

Während weiterhin Kommentare und Reaktionen auf die Verhaftung des Vorsitzenden der Zafer-Partei, Ümit Özdağ, wegen des Vorwurfs der 'Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit' eingehen, bewertete Rechtsanwalt Onur Şahin die Verhaftung Özdağs und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe gegenüber 12punto.

12punto

Die Verhaftung von Özdağ, der nach seiner Rede in Antalya in Ankara festgenommen, eilig nach Istanbul gebracht und inhaftiert wurde, stützt sich auf Artikel 216 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK). Während Wett-, Geldwäsche-, Menschenhandels-, Bestechungs- und Drogenbanden die öffentliche Sicherheit ständig bedrohen, haben die Behörden meines Erachtens mit Blitzgeschwindigkeit Artikel 216 gegen Ümit Özdağ angewandt und das türkische Volk vor einem schrecklichen (!) Verbrechen bewahrt.

TCK Art. 216 besagt: „Wer einen Teil der Bevölkerung, der sich durch soziale Klasse, Rasse, Religion, Sekte oder Region unterscheidet, öffentlich zu Hass und Feindseligkeit gegen einen anderen Teil aufstachelt, wird, sofern dadurch eine klare und unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit entsteht, mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Jahren bestraft.“

In der Begründung des Gesetzes und im türkischen Strafgesetzbuch wird das 'Volk', das als passives Subjekt des Verbrechens gilt, nicht definiert. Es wurde nicht erklärt, welches Volk Ümit Özdağ öffentlich zu Hass und Feindseligkeit aufgestachelt haben soll, und es wurde auch keine Notwendigkeit gesehen, dies zu erklären.

Dabei gibt es in unserer Verfassung eine Definition der 'Nation' (Millet). Das Wort 'Nation' kommt in der Verfassung an 250 Stellen vor, einschließlich Verweisen auf aufgehobene Texte; der Ausdruck 'türkische Nation' erscheint, wenn man die Begründung und die Präambel der Verfassung berücksichtigt, in 9 verschiedenen Sätzen. Es wird definiert, dass alle staatlichen Institutionen und Organe ihre gesetzgebende, ausführende und rechtsprechende Gewalt nur im Namen der türkischen Nation ausüben können. Es ist klar, dass bei jedem Thema, bei dem von der Unteilbarkeit des Staates und der Nation sowie von der 'Nation' die Rede ist, die 'türkische Nation' als Grundlage dient. Dieser Punkt ist das Rückgrat aller Regelungen und Vorschriften.

Neben Artikel 66 der Verfassung, der besagt: „Jeder, der durch das Band der Staatsbürgerschaft an den türkischen Staat gebunden ist, ist Türke. Das Kind eines türkischen Vaters oder einer türkischen Mutter ist Türke“, wird in vielen anderen Artikeln die 'Unteilbarkeit von Staat und Nation' mehrfach betont. Gemäß den zwingenden Bestimmungen, dass die Souveränität rechtlich nur bei der türkischen Nation liegt, wird die Definition der türkischen Nation in unserer Verfassung, die zusammen mit Öcalan geändert werden soll, deutlich. (Der Inhaftierungsprozess von Özdağ fand zuletzt nach einer Kundgebung statt, auf der er sich gegen die Änderung dieser Verfassung durch die ins Spiel gebrachten Akteure aussprach.)

Gemäß Artikel 1 der Verfassung wird die Gemeinschaft von Menschen, die den 'Staat der Republik Türkei, der als unteilbares Ganzes mit seinem Land und seiner Nation organisiert ist' gründet und innerhalb der Rechtsnormen betreibt, als türkische Nation bezeichnet! Die in den Anschuldigungen verwendete Definition von 'Volk' (Halk) existiert in unserer Verfassung nicht. Das Wort 'Volk' kommt in der Verfassung an 14 Stellen vor, die Begriffe Volksabstimmung und Volksstimme an 46 Stellen, einschließlich Verweisen auf aufgehobene Texte.

Im Lichte der Verfassungsbestimmungen, in denen von 'Dorfbevölkerung', 'Teilnahme des Volkes an Wahlen' oder 'Volksgesundheit' die Rede ist, wird deutlich, dass das Wort 'Volk' in der Definition der 'Nation' aufgeht und als 'Bevölkerung' verwendet wird, wobei sich der Begriff auf den Teil der Nation bezieht, der wahlberechtigt ist oder, je nach Kontext, auf die Menschen in einem Dorf oder in einem bestimmten Gebiet, für das gesundheitliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Denn laut dem großen türkischen Wörterbuch der TDK wird 'Volk' (halk) von seiner primären bis zur fünften Bedeutung wie folgt definiert:

„1. Die Gemeinschaft von Menschen, die im selben Land leben, dieselben kulturellen Merkmale besitzen und derselben Nationalität angehören; das Volk, Folk:

Türkisches Volk.

2. Die Gemeinschaft von Menschen, die von derselben Abstammung sind, aber als Staatsangehörige verschiedener Länder leben:

Jüdisches Volk.

3. Jede der verschiedenen Volksgruppen, die innerhalb eines Landes leben: Die Völker der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten.

4. Bevölkerung: 'Das ganze Dorfvolk war dort.' - Ömer Seyfettin

5. Die Gesamtheit der Bürger eines Landes; die Öffentlichkeit:

'Sie wissen nicht, dass das Volk eins ist mit dem Künstler, der in der Sprache des Volkes spricht'.“

Gemäß TCK Art. 2 ist das Prinzip der Gesetzmäßigkeit von Straftaten und Strafen grundlegend. Die Untersuchung und Erläuterung der Straftatbestände einer Handlung in materieller und moralischer Hinsicht ist Voraussetzung dafür, überhaupt von einer Straftat sprechen zu können.

Welches Volk hat Ümit Özdağ, dessen Inhaftierung mit TCK Art. 216 begründet wird, zu Hass und Feindseligkeit angestiftet? Wenn vom türkischen Volk die Rede ist, welchen Teil des türkischen Volkes, der sich durch 'soziale Klasse, Rasse, Religion, Sekte oder Region unterscheidet', hat Özdağ im Rahmen des vorgeworfenen Verbrechens in welcher Weise beeinflusst?

Mit einem abstrakten Begriff wie 'Volk' kann es keine derart vage Ermittlung und Inhaftierung geben. Um das Beispiel des Strafrechtlers RA Nizamettin Sağır aufzugreifen: Ist der Satz „Die Amerikaner haben einen Völkermord an den Indianern begangen, ich bin feindselig gegenüber den Amerikanern“ gemäß TCK Art. 216 eine Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit? Oder ist das, was in TCK Art. 216 verboten ist, nur die Aufstachelung des türkischen Volkes zu Hass und Feindseligkeit?

Darüber hinaus gibt es viele Social-Media-Konten, die die Ermordung aller Juden befürworten, ohne Rücksicht auf die vielen Mitglieder der türkisch-jüdischen Gemeinde, die ihrem Staat und ihrer Nation treu sind. Es gibt viele Trolle, die enthusiastisch dazu aufrufen, Kemalisten in Kerkern verrotten zu lassen. Wurde gegen einen von ihnen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder wurden sie ohne Gerichtsverfahren wegen des Vorwurfs der Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit inhaftiert?

Ich bin der Ansicht, dass eine solche Straftat nur in Bezug auf ein 'Volk' erhoben werden kann, das von der Palastregierung oder irgendjemandem bestimmt wurde, dessen Eigenschaften wir jedoch nicht kennen – eine Art geisterhaftes 'Regierungsvolk' – und dass diejenigen, die Özdağ unter Berufung auf das Gesetz inhaftiert haben, nicht versuchen, das türkische Volk zu schützen.

Artikel 216 wird willkürlich und in einem unbestimmten Umfang als Unterdrückungsinstrument der Machthaber angewandt, wobei er sich wie etwas Modernes anhört, inhaltlich jedoch leer ist und nicht auf konkrete Handlungen zielt, sondern im Gegenteil nicht mit der Idee des modernen Rechts vereinbar ist. Die Ermittlungen und Inhaftierungen, die durch die vermeintliche Anwendung dieses Artikels in Blitzgeschwindigkeit erfolgen, entfernen unser Land immer weiter vom Rechtsstaat.

Wenn das Recht auf Kritik von Politikern und Akademikern sowie die Demokratie durch derart instrumentalisierte und ausgehöhlte Gesetzesartikel unterdrückt werden, verliert unsere über hundertjährige republikanische Erfahrung vollständig ihren Charakter als Rechtsstaat. Wenn Praktiken, die an ein Angstregime und Despotismus erinnern, unter dem Vorwand der Sicherung der 'politischen Ordnung' durch die Schaffung von Straftaten ohne konkrete Geschädigte und ohne definierte Handlungselemente durchgeführt werden, führt dies letztlich dazu, dass sich die gesamte Gesellschaft vom Recht und das Land von der Demokratie entfernt. Dass ein solcher Prozess weder für die Polizei, noch für die Justiz, noch für die Regierung ein gutes Ende nehmen wird und dass es unvermeidlich ist, dass die Bürger durch Entwicklungen in viel wichtigeren Themen belastet werden, während die Arbeitslast und die Beschäftigungen aller Bürger, die in der öffentlichen Verwaltung tätig sind, zunehmen, ist absehbar.