3 Jahre und 9 Monate Haft für Abdullah Zeydan

Der Ko-Bürgermeister der Stadtverwaltung Van, Abdullah Zeydan, wurde in dem gegen ihn geführten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Das Gericht fällte das Urteil in der heutigen Verhandlung.

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Der Bürgermeister der Stadtverwaltung Van, Abdullah Zeydan, wurde in dem vor dem 5. Schwurgericht von Diyarbakır verhandelten Fall zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Zu den gegen Zeydan erhobenen Vorwürfen gehörten "Unterstützung einer bewaffneten Terrororganisation, ohne ihr anzugehören" sowie "Terrorpropaganda über die Presse".

Das Gericht gelangte zu einem neuen Urteil, nachdem es die in früheren Verfahren gegen Zeydan ergangenen Entscheidungen sowie die Revisionsprozesse vor dem Kassationsgerichtshof bewertet hatte.

WIE HAT SICH DER PROZESS ENTWICKELT?

Das Gerichtsverfahren gegen Zeydan begann im Jahr 2018. Das 5. Schwurgericht von Diyarbakır hatte Zeydan, den ehemaligen HDP-Abgeordneten für Hakkari, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren, 1 Monat und 15 Tagen verurteilt, die sich aus Einzelstrafen von 5 Jahren sowie 3 Jahren, 1 Monat und 15 Tagen zusammensetzte.

Dieses Urteil wurde zunächst vom 4. Strafsenat des Regionalgerichts Gaziantep als rechtmäßig bestätigt. Der 16. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs hob das Urteil jedoch auf und ordnete eine Neuverhandlung des Falls an.

In der erneuten Verhandlung am 6. Januar 2022 wurde Zeydan zu derselben Strafe verurteilt, jedoch wurde unter Berücksichtigung der bereits verbüßten Untersuchungshaft seine Freilassung angeordnet. Auch dieses Urteil wurde jedoch vom 3. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs aufgehoben.

In der heutigen Verhandlung vor dem 5. Schwurgericht von Diyarbakır entschied das Gericht nun auf eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten für Zeydan.