AKP legte Einspruch ein, YSK annullierte Kandidaturen von BBP-Mitgliedern
Der Hohe Wahlausschuss (YSK) hat die Kandidaturen von Nasuh Altuntaş und Hamdi Cin annulliert, die im Bezirk Baklan in Denizli an der Vorwahl der AKP teilgenommen hatten und anschließend als Bürgermeisterkandidaten der Großen Einheitspartei (BBP) antraten.
İHA
Nasuh Altuntaş, einer der Teilnehmer an der von der AKP-Bezirksorganisation Baklan organisierten Vorwahl, trat aus seiner Partei aus, nachdem er nicht nominiert worden war, und wurde BBP-Bürgermeisterkandidat für Baklan.
Der AKP-Bezirksvorsitzende von Baklan, Tamer Şen, legte beim Bezirkswahlausschuss Baklan Einspruch gegen diese Kandidatur ein.
Nachdem der Bezirkswahlausschuss diesem Einspruch stattgab, brachte die BBP den Fall vor den Provinzwahlausschuss. Der Provinzwahlausschuss wies den Einspruch der AKP zurück und entschied, dass die Kandidatur von Nasuh Altuntaş gültig sei.
Nach dieser Entwicklung bewertete der Hohe Wahlausschuss (YSK) auf Antrag der AKP die Situation und annullierte die Kandidatur von Altuntaş.
Der YSK hob die Entscheidung des Provinzwahlausschusses mit der Begründung der „vollständigen Rechtswidrigkeit“ auf und entschied, die Kandidatur von Altuntaş zu annullieren.
AUCH DIE KANDIDATUR VON HAMDİ CİN WURDE ANNULLIERT
Hamdi Cin, einer der Teilnehmer an der von der AKP-Bezirksorganisation Bozkurt organisierten Vorwahl, trat aus seiner Partei aus, nachdem er nicht nominiert worden war, und wurde BBP-Bürgermeisterkandidat für Baklan.
Die AKP-Bezirksorganisation Baklan legte beim Bezirkswahlausschuss Baklan Einspruch gegen diese Kandidatur ein. Nachdem der Bezirkswahlausschuss diesem Einspruch stattgab, brachte die BBP den Fall vor den Provinzwahlausschuss. Der Provinzwahlausschuss wies den Einspruch der AKP zurück und entschied, dass die Kandidatur von Hamdi Cin gültig sei.
Nach dieser Entwicklung bewertete der Hohe Wahlausschuss (YSK) auf Antrag der AKP die Situation und annullierte die Kandidatur von Hamdi Cin.
Der YSK hatte bereits zuvor die Entscheidung des Provinzwahlausschusses mit der Begründung der „vollständigen Rechtswidrigkeit“ aufgehoben und die Annullierung der Kandidatur von Altuntaş beschlossen.