Altun reichte Klage ein! Beleidigungsprozess gegen 90-jährigen Demenzpatienten
Der Kommunikationsdirektor des türkischen Präsidenten, Fahrettin Altun, hat Klage gegen einen Bürger eingereicht, der laut Melderegister 85, tatsächlich aber 90 Jahre alt ist und an Demenz leidet, weil dieser ihn in den sozialen Medien beleidigt haben soll. Es stellte sich heraus, dass der alte Mann an Demenz erkrankt ist.
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Hannan Akgül, der im Bezirk Elbistan in Kahramanmaraş geboren wurde und ursprünglich aus Kırıkhan in Hatay stammt, lebt seit vielen Jahren in den Niederlanden. In seinem Personalausweis ist das Geburtsjahr 1938 vermerkt. Aufgrund der damaligen Umstände wurde er jedoch erst im Alter von 5 Jahren offiziell registriert.
KOMMENTAR ZUM 30. AUGUST
Wie Timur Soykan von BirGün berichtet; sah Hannan Akgül am 30. August 2020 beim Durchsehen von Facebook einen Beitrag eines Nutzers namens E.K.T. über den Kommunikationsdirektor des Präsidenten, Fahrettin Altun. Der Facebook-Nutzer behauptete, dass Fahrettin Altun den 30. August, den Tag des Sieges, gefeiert habe, ohne den Namen Atatürks zu erwähnen.
Hannan Akgül, der 2020 87 Jahre alt war, schrieb folgenden Kommentar zu diesem Beitrag:
„Liebe Freunde, diese Leute können nicht einmal den Staub von Atatürks Füßen sein. Sie sollen meinetwegen platzen. Wer ist Atatürk und wer sind diese Diebe. Wie dem auch sei.“
STRAFANZEIGE UND KLAGEERHEBUNG
Der Anwalt von Fahrettin Altun reichte zwei Jahre später, im Jahr 2022, Strafanzeige gegen Hannan Akgül ein. Im Jahr 2023 wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Beleidigung eines Amtsträgers durch eine mündliche, schriftliche oder bildliche Mitteilung“ eingeleitet. Zu diesem Zeitpunkt litt Hannan Akgül bereits an Demenz. Nachdem festgestellt wurde, dass der alte Mann keine Adresse im Inland hat, wurde am 13. Oktober 2023 ein Haftbefehl gegen ihn erlassen. Das bedeutet, dass der alte Mann bei einer Einreise in die Türkei sofort festgenommen würde.
In diesem Prozess wurde festgestellt, dass er den 90-jährigen Mann wegen öffentlicher Beleidigung in einem Ausmaß, das Ehre, Würde und Ansehen in den sozialen Medien verletzt, angeklagt und ein Verfahren vor dem 46. Strafgericht erster Instanz am Justizpalast Istanbul-Anatolien eröffnet.
Der Richter entschied in der Verhandlung am 2. November 2023 auf Unzuständigkeit mit der Begründung, dass Fahrettin Altun in Ankara lebe und der Fall daher in Ankara fortgeführt werden müsse. In der Entscheidung wurde festgehalten, dass der Fall vor dem Strafgericht erster Instanz in Ankara verhandelt werden müsse.