Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens von Osman Kavala abgelehnt

Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens für den im Gezi-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilten Osman Kavala wurde vom 13. Schwurgericht abgelehnt. Das Gericht wies zudem den Antrag seines Anwalts auf eine Aufhebung zugunsten des Gesetzes zurück.

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Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens für den Geschäftsmann Osman Kavala, der im Gezi-Park-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt wurde und seit etwa 7 Jahren inhaftiert ist, wurde vom Gericht abgelehnt.

 Kavalas Anwältin Hilal Zengin hatte nach der Ablehnung durch das Justizministerium am 5. Juli beim 13. Schwurgericht einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens sowie auf eine Aufhebung zugunsten des Gesetzes gestellt.

Wie Gerçek Gündem berichtet, erklärte die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag, dass sich Kavalas Gesuch nicht von dem zuvor abgelehnten Antrag unterscheide und daher zurückgewiesen werden müsse.

Das Gericht folgte dieser Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, wies Kavalas Einspruch zurück und entschied, dass kein Grund für eine Aufhebung zugunsten des Gesetzes bestehe.