Auch Ekrem İmamoğlu reagiert auf İbrahim Kaboğlus Äußerungen zu den ersten vier Artikeln der Verfassung

Der Bürgermeister der Stadt Istanbul, Ekrem İmamoğlu, kritisierte die Äußerungen des neu gewählten Präsidenten der Anwaltskammer Istanbul, İbrahim Kaboğlu, wonach die „unveränderlichen Artikel im positiven Sinne angefasst werden könnten“, scharf als „unglückliche Aussage, schlechter Start“.

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Der neu gewählte Präsident der Anwaltskammer Istanbul, İbrahim Kaboğlu, hatte gestern in seiner Rede nach der Wahl für Aufsehen gesorgt. In seiner Erklärung nahm er Bezug auf die ersten vier Artikel der Verfassung und sagte: „Die unveränderlichen Artikel können im positiven Sinne angefasst werden.“ In seiner gesamten Rede sagte Kaboğlu: „Genau wie 1995 geschehen, genau wie 2001 geschehen, wurden 1995 die rassistischen Ausdrücke im Einleitungsteil entfernt. Bei der Änderung von 2001 wurde der Begriff der auf Menschenrechten basierenden, laizistischen und demokratischen Republik in Artikel 14 eingefügt und definiert.“

Nach seiner Rede reagierte der Bürgermeister der Stadt Ankara, Mansur Yavaş, mit den Worten: „Dass es aus Ihrer Sicht positiv ist, ändert nichts an der Situation.“ Eine weitere Kritik kam vom Bürgermeister der Stadt Istanbul, Ekrem İmamoğlu.

Ekrem İmamoğlu traf sich heute mit Pressevertretern. İmamoğlu beantwortete Fragen und ging dabei auch auf Kaboğlus Erklärung ein: „Eine unglückliche Aussage, er hat einen schlechten Start hingelegt“, sagte er.

İmamoğlu äußerte sich in seiner Rede wie folgt:

„Die ersten vier Artikel der Verfassung sind sehr positiv und sehr stark definiert, und es gibt in der Türkei keine Position oder Situation, die diese vier Artikel zum Gegenstand einer Debatte machen würde. Das ist sehr klar. In diesem Zusammenhang betrachten wir diese Erklärung als einen sehr unglücklichen Start für Herrn Kaboğlu. Natürlich vertritt er die Anwälte, die Anwaltskammer hat eine Wahl getroffen, dazu kann ich nichts sagen. Aber es ist eine unglückliche Aussage. Ich denke, dass die Polemik, die er heute erzeugt hat, sowohl seinem eigenen Arbeitsstil und Verständnis als auch dem Verständnis der Anwaltskammer, die er vertritt, widerspricht. Er kann seine persönliche Meinung äußern, er hat die Freiheit dazu, aber ich schlage ihm von hier aus vor, dass er aufgrund seines Amtes eher Erklärungen abgeben sollte, die die Sichtweise der Anwaltskammer repräsentieren, anstatt seine persönliche Meinung zu äußern. Er hat einen schlechten Start hingelegt, das tut mir für ihn persönlich leid.“