Aufforderung zur Namensänderung von der Generalstaatsanwaltschaft an die Yeni Parti: Antrag der Yenilik Partisi war erfolgreich

Die Yenilik Partisi hatte beantragt, den Namen der Yeni Parti zu ändern, da die Begriffe „Yeni“ (Neu) und „Yenilik“ (Neuerung) zu Verwechslungen führen könnten; die entsprechende Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft wurde zugestellt.

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Wie berichtet wurde, hat die Generalstaatsanwaltschaft des Kassationshofs (Yargıtay) auf Antrag der Yenilik Partisi eine Mitteilung an die Yeni Parti gesendet, in der diese aufgefordert wird, ihren Namen zu ändern.

Nach Angaben des Journalisten İsmail Saymaz wurde die Mitteilung heute an die Yeni Parti übermittelt.

Es wurde erklärt, dass der Prozess auf eine Beschwerde der Yenilik Partisi zurückgeht, deren Vorsitzender Öztürk Yılmaz ist, und die mit der Ähnlichkeit der Parteinamen begründet wurde.

Die Yenilik Partisi argumentierte in ihrem Antrag bei der Generalstaatsanwaltschaft, dass aufgrund der Ähnlichkeit der Begriffe „Yeni“ und „Yenilik“ Verwechslungen zwischen den beiden Parteien entstehen könnten.

In dem Antrag wurde die Änderung des Namens der Yeni Parti gefordert.

Der Antrag wurde Berichten zufolge von Oya Baksı Işık, der Leiterin der Rechts- und Wahlabteilung sowie stellvertretenden Vorsitzenden der Yenilik Partisi, unterzeichnet.

In der von Saymaz zitierten Mitteilung wurde zudem daran erinnert, dass bereits im Jahr 2024 versucht wurde, eine politische Partei unter dem Namen „Yeni“ zu gründen, dieser Antrag jedoch nach einer Intervention der Yenilik Partisi abgelehnt wurde.

Laut dem offiziellen Parteienregister der Generalstaatsanwaltschaft wurde die Yenilik Partisi am 20. Juli 2020 gegründet, während die Yeni Parti unter dem Vorsitz von Özgür Özel am 24. Juli 2026 entstand. Beide Parteien sind in der Liste der aktiven politischen Parteien des Kassationshofs separat aufgeführt.

Nach der Gründung der Yeni Parti war die Diskussion um die Namensähnlichkeit aufgekommen; bereits zuvor war in der Presse berichtet worden, dass der Vorsitzende der Yenilik Partisi, Öztürk Yılmaz, Einspruch beim Kassationshof eingelegt hatte.