Aufruf der Türkischen Anwaltskammer an die TBMM im Fall Can Atalay
Die Türkische Anwaltskammer hat gefordert, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts, wonach die Aberkennung des Abgeordnetenstatus von Can Atalay „nichtig“ sei, der Generalversammlung der TBMM mitgeteilt wird. Die Anwaltskammer verlangte die Umsetzung aller mit dem Abgeordnetenstatus von Atalay verbundenen Konsequenzen sowie die Beendigung seiner Inhaftierung.
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Die Türkische Anwaltskammer hat eine Erklärung zur Entscheidung des Verfassungsgerichts abgegeben, wonach die Aberkennung des Abgeordnetenstatus von Can Atalay „nichtig“ sei.
In dem von dem Vorsitzenden der Anwaltskammer, Erinç Sağkan, unterzeichneten und beim Präsidium der TBMM eingereichten Antrag wurde gefordert, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die am 1. August 2024 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, in der Generalversammlung der TBMM verlesen und der Generalversammlung mitgeteilt wird, dass der vorangegangene Vorgang „nichtig“ sei.
In dem Antrag wurde betont, dass alle Konsequenzen, die mit dem Abgeordnetenstatus von Can Atalay verbunden sind, umgesetzt werden müssen.
Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Inhaftierung eines Abgeordneten verfassungsrechtlich nicht möglich sei. Es wurde erklärt, dass es eine verfassungsrechtliche Verantwortung des Präsidiums der TBMM sei, die notwendigen Schritte zur Beendigung dieser Situation zu unternehmen und den Prozess zu verfolgen.