Auftritt von Osman Öcalan, Bruder von Abdullah Öcalan, bei TRT Kurdi als 'Meinungsfreiheit' eingestuft

Der Auftritt von Osman Öcalan, dem Bruder des PKK-Anführers Abdullah Öcalan, bei TRT am 23. Juni 2019 wurde als im Rahmen der 'Meinungsfreiheit' liegend bewertet.

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Der mit einem internationalen Haftbefehl (Red Notice) gesuchte Osman Öcalan war am 23. Juni 2019, kurz vor den Istanbuler Wahlen, bei TRT aufgetreten; wenige Tage vor der Wahl hatte zudem die Nachrichtenagentur Anadolu Ajansı einen Brief von Öcalan verbreitet.

AUFTRITT BEI TRT KURDİ HATTE FÜR GROSSEN PROTEST GESORGT

Laut einem Bericht von Halk TV wurden infolge der Ereignisse, die für große Empörung gesorgt hatten, Beschwerden gegen beide Institutionen eingereicht. Die Staatsanwaltschaft Ankara wies die Beschwerden zurück und stufte die Vorgänge als 'Meinungsfreiheit' ein.

Die Kommunalwahlen am 31. März 2019 hatte Ekrem İmamoğlu als Bürgermeister der Stadt Istanbul (İBB) gewonnen, doch der Hohe Wahlausschuss (YSK) hatte unter Verweis auf angebliche 'Unregelmäßigkeiten' die Wiederholung der Wahlen angeordnet.

Vor der Wahlwiederholung am 23. Juni 2019 hatte der Auftritt von Osman Öcalan, dem Bruder des PKK-Anführers Abdullah Öcalan, bei TRT Kurdi für heftige Kritik gesorgt.

Nachdem Öcalan, gegen den ein internationaler Haftbefehl vorlag, im öffentlich-rechtlichen Sender TRT Erklärungen abgegeben hatte, kritisierte die Opposition dies als "Terrorpropaganda". Zudem sorgte drei Tage vor der Wahl die Veröffentlichung eines Briefes von Öcalan durch die Anadolu Ajansı, der nach einem Besuch von Doç. Dr. Ali Kemal Özcan auf İmralı verfasst worden war, für erhebliches Aufsehen.

Da Öcalan in diesen Erklärungen dazu aufrief, dass das kurdische Volk bei den Kommunalwahlen keine Partei ergreifen und nicht für Ekrem İmamoğlu stimmen solle, wurde dies von der Opposition als "Duldung von Terrorpropaganda durch die Regierung, um die Wahl zu gewinnen" kritisiert. Die Staatsanwaltschaft Ankara hat nun die Beschwerden gegen TRT und die Anadolu Ajansı zu den Akten gelegt.

"ÖCALAN HAT DAS RECHT AUF MEINUNGSFREIHEIT"

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass für die Beschwerde kein Anlass für Ermittlungen bestehe. Sie erklärte, dass der Auftritt von Osman Öcalan bei TRT sowie die Verbreitung des Briefes von Abdullah Öcalan durch die AA im Rahmen der Meinungsfreiheit der Öcalans sowie der Informationsfreiheit der Presse lägen, und stufte das Handeln von AA und TRT als Pressefreiheit ein.