Begründung für das Urteil gegen Fatih Altaylı veröffentlicht: 'Attentats- und Tötungsbefehl'

Die schriftliche Urteilsbegründung für die gegen den Journalisten Fatih Altaylı verhängte Haftstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten liegt vor. Das 26. Schwurgericht in Istanbul erklärte, es sei zu der Überzeugung gelangt, dass die auf Altaylıs YouTube-Kanal geäußerten Worte eine Drohung gegen Präsident Recep Tayyip Erdoğan enthielten.

Begründung für das Urteil gegen Fatih Altaylı veröffentlicht: 'Attentats- und Tötungsbefehl'

Das 26. Schwurgericht in Istanbul hat die schriftliche Begründung für das zuvor gegen den Journalisten Fatih Altaylı verhängte Urteil von 4 Jahren und 2 Monaten Haft veröffentlicht. In der Entscheidung wurde der Inhalt der Äußerungen, die Altaylı in seinem Programm auf seinem YouTube-Kanal getätigt hatte, detailliert bewertet.

Begründung für das Urteil gegen Fatih Altaylı veröffentlicht: 'Attentats- und Tötungsbefehl'

In der Urteilsbegründung heißt es, dass Altaylı mit seinen während des Programms getätigten Äußerungen „eine Drohung dahingehend ausgesprochen habe, dass der Nebenkläger, Präsident Recep Tayyip Erdoğan, einem Attentat zum Opfer fallen oder getötet werden könnte“.

Begründung für das Urteil gegen Fatih Altaylı veröffentlicht: 'Attentats- und Tötungsbefehl'

Das Gericht betonte, dass die im Programm gestellten Fragen und die gegebenen Antworten gemeinsam geprüft wurden und dass sich das Gespräch direkt gegen den Präsidenten und AKP-Vorsitzenden Recep Tayyip Erdoğan richtete, ohne dass von einer dritten Person die Rede war.

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In der Entscheidung wurde darauf hingewiesen, dass der betreffende Inhalt über die internationale Plattform YouTube verbreitet wurde. Das Gericht stellte fest, dass Altaylıs Kanal mehr als eine Million Abonnenten habe und das Video hunderttausende Male angesehen wurde.

In der Urteilsbegründung heißt es dazu:

„Es ist erwiesen, dass der Angeklagte die Absicht hatte, die besagte Drohbotschaft zu übermitteln.“

Begründung für das Urteil gegen Fatih Altaylı veröffentlicht: 'Attentats- und Tötungsbefehl'

Das Gericht hielt fest, dass die Worte Altaylıs nicht unter die Presse- und Meinungsfreiheit fallen könnten. In der Begründung heißt es dazu:

„Der Presse wurde bei der Ausübung der Meinungsfreiheit unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Adressaten ein Privileg als öffentlicher Dienst eingeräumt; die mit diesem Privileg einhergehende Glaubwürdigkeit bringt auch eine große Verantwortung für die ausgeübte Tätigkeit mit sich.“

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Zudem wurde unter Verweis auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention daran erinnert, dass die Meinungsfreiheit kein absolutes Recht sei und in bestimmten Fällen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen könne.

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In der Urteilsbegründung wurde die Fortdauer der Haft für Fatih Altaylı angeordnet. Als Begründung für diese Entscheidung nannte das Gericht das Strafmaß sowie die Fluchtgefahr.

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In der Entscheidung heißt es:

„In Anbetracht des gegen den Angeklagten verhängten Strafmaßes und der bestehenden Fluchtgefahr würden die Bestimmungen zur gerichtlichen Kontrolle nicht ausreichen, weshalb die Maßnahme der Inhaftierung verhältnismäßig sei…“

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