Bekir Bozdağ zur vorgezogenen Wahl: „Wenn das Parlament die Neuwahl beschließt...“
Bekir Bozdağ erklärte bei einem Besuch in Yozgat, dass eine erneute Kandidatur und Wahl von Recep Tayyip Erdoğan ein verfassungsmäßiges Recht sei, sofern die Große Nationalversammlung der Türkei eine Neuwahl beschließe.
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Bekir Bozdağ, der für verschiedene Termine nach Yozgat gereist war, besuchte die Provinzparteizentrale der AK-Partei.
Anschließend nahm Bozdağ an der im Bilal-Şahin-Kulturzentrum abgehaltenen erweiterten Provinzberatungsversammlung seiner Partei teil und betonte in seiner Rede, dass es ihm eine Ehre sei, in seiner Heimat zu sein.
„WENN DIE TBMM DIE NEUWAHL BESCHLIESST...“
Bozdağ vertrat die Ansicht, dass es kein verfassungsrechtliches Hindernis für eine erneute Kandidatur von Präsident Erdoğan gebe, und führte dazu aus:
„Im Gegenteil, es gibt eine verfassungsrechtliche Möglichkeit. Wenn die Große Nationalversammlung der Türkei vor Ablauf der zweiten Amtszeit beschließt, die Parlamentswahlen zu erneuern, ist es das verfassungsmäßige Recht unseres Präsidenten, erneut zu kandidieren und zum Präsidenten gewählt zu werden. Diese Entscheidung liegt bei der Großen Nationalversammlung der Türkei. Wenn das Parlament diese Möglichkeit nutzen und dieses Recht gewähren möchte, kann niemand behaupten: ‚Das entspricht nicht der Verfassung, das ist verfassungswidrig.‘
Daher bin ich davon überzeugt, dass die Große Nationalversammlung der Türkei auch in der neuen Periode den Weg dafür ebnen wird, dass das starke, entschlossene, mutige, aufrichtige und seinem Volk sowie seinem Staat verbundene Land seinen Weg mit Recep Tayyip Erdoğan, einem der angesehensten Staatsmänner der Welt, fortsetzt, und ihm im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten das Recht auf eine erneute Kandidatur einräumen wird.“
Bei der Veranstaltung hielten auch die AKP-Abgeordneten für Yozgat, Abdulkadir Akgül und Süleyman Şahan, Reden. Das Treffen wurde anschließend unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.