Bewerbungen für die Präsidentschaftskandidatur bei der CHP beginnen morgen
Das stellvertretende Vorsitzende für Rechts- und Wahlangelegenheiten der CHP leitet den Vorwahlprozess ein, um den Präsidentschaftskandidaten der Partei für die nächste Parlamentswahl zu bestimmen. Dem veröffentlichten Zeitplan zufolge beginnt das Bewerbungsverfahren für potenzielle Kandidaten ab morgen.
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Die Cumhuriyet Halk Partisi (CHP) hat mit den Arbeiten zur Bestimmung ihres Präsidentschaftskandidaten für die nächste anstehende Parlamentswahl begonnen. In diesem Zusammenhang wird der Präsidentschaftskandidat in einer Vorwahl am 23. März ermittelt.
Gemäß dem vom stellvertretenden Vorsitzenden für Rechts- und Wahlangelegenheiten der CHP bekannt gegebenen Vorwahlkalender beginnen die Bewerbungen für Präsidentschaftskandidaten, die an der Vorwahl teilnehmen möchten, ab morgen.
BEWERBUNGEN LAUFEN BIS ZUM 21. FEBRUAR
Der Kandidat, der durch die Stimmen der CHP-Mitglieder bestimmt wird, muss die im Wahlgesetz festgelegten Voraussetzungen für eine Kandidatur erfüllen. Demnach können Personen, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, über einen Hochschulabschluss verfügen und die Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß dem Gesetz über die Parlamentswahlen erfüllen, ab morgen mit der Unterschrift von mindestens 20 Mitgliedern der Fraktion der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) ihre Bewerbung einreichen. Ein Abgeordneter kann für mehr als einen Kandidaten unterschreiben. Die Bewerber können ihre Unterlagen bis Freitag, den 21. Februar, in der CHP-Parteizentrale einreichen.
WAHLAUSSCHÜSSE WERDEN GEBILDET
Dem Zeitplan zufolge werden morgen zudem die Wahlausschüsse gebildet, die bei der Vorwahl tätig sein werden. Zunächst wird der zentrale Wahlausschuss, bestehend aus fünf Personen, durch den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel bestimmt. Der Ausschuss wird unter dem Vorsitz der stellvertretenden Vorsitzenden für Wahl- und Rechtsangelegenheiten, Gül Çiftci, aus zwei Mitgliedern der TBMM und zwei Mitgliedern des Parteirats (PM) bestehen.
In der morgigen Sitzung des Zentralen Exekutivkomitees (MYK) werden die Vorsitzenden der Provinz-Wahlausschüsse festgelegt. Der zentrale Ausschuss wird zudem mit der Arbeit zur Bestimmung der fünfköpfigen Provinz-Ausschussmitglieder beginnen. Die Bezirksverbände werden ihrerseits mit der Arbeit zur Bestimmung der ebenfalls fünfköpfigen Bezirks-Wahlausschüsse beginnen.