Botschaft von Feti Yıldız (MHP) zu den Ermittlungen gegen die Stadtverwaltung Istanbul? „Die Unschuldsvermutung ist das grundlegendste Recht“

Nach den Ermittlungen gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) äußerte sich der stellvertretende MHP-Vorsitzende Feti Yıldız zu dem Prozess, ohne dabei Namen zu nennen. Er wies sowohl auf rechtswidrige Beweismittel hin als auch darauf, dass „die Unschuldsvermutung das wichtigste Rechtsprinzip“ sei.

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Feti Yıldız, stellvertretender Vorsitzender der Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) und bekannt für seine juristische Expertise, äußerte sich in einem Interview mit der Zeitung Türkgün zu den Debatten über tätige Reue, Zeugenaussagen und Beweismittel, die in letzter Zeit die öffentliche Agenda bestimmt haben. Auch wenn er den Namen nicht explizit nannte, berührten Yıldız' Aussagen Themen, die in direktem Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) stehen.

„DASS ETWAS EIN BEWEIS IST, IST ETWAS ANDERES, ALS DASS ES ALS BEWEIS GILT“

In seiner Antwort auf die Fragen des Chefredakteurs der Zeitung, Mehmet Müftüoğlu, betonte Yıldız, dass Geständnisse und Aussagen, die in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert werden, nicht als absolute Beweise akzeptiert werden können: „Dass etwas ein Beweis sein kann, ist etwas anderes, als dass es als Beweis akzeptiert wird. Die Aussage einer in Gewahrsam genommenen Person ist sowohl ein Verteidigungsmittel als auch ein Beweismittel.“

VORAUSSETZUNG DER RECHTSKONFORMITÄT

Yıldız erklärte, dass Beweise, die auf rechtswidrige Weise erlangt wurden, keine Gültigkeit besitzen: „Die materielle Wahrheit muss ausschließlich durch rechtmäßige Beweise erreicht werden. Rechtswidrig erlangte Beweise sind als nichtig zu betrachten.“ Diese Worte wurden als Mahnung in Bezug auf Ermittlungen gewertet, denen in der Öffentlichkeit vorgeworfen wird, „fernab jeder rechtlichen Grundlage“ geführt zu werden.

Yıldız definierte den Begriff der „Rechtswidrigkeit“ mit folgenden Worten:

„Dieser Begriff umfasst alle Praktiken, die gegen die Verfassung, internationale Abkommen, Gesetze, Satzungen, Verordnungen, Entscheidungen zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung sowie gegen das Gewohnheitsrecht verstoßen.“

Hinsichtlich der Anwendung der tätigen Reue erklärte Yıldız, dass Straftäter bei der Aufklärung ihrer Taten mit den Justizbehörden kooperieren könnten, was zu einer Strafmilderung führen könne. Yıldız betonte jedoch, dass Gerechtigkeit die Grundlage dieses Prozesses sein müsse, und unterstrich dabei die Bedeutung der Unschuldsvermutung.