Cem Küçüks Kommentar zu Adem Soytekin: Eine 360-Grad-Wende!
Cem Küçük äußerte sich markant zu dem Anwalt und „Kronzeugen“ Adem Soytekin, gegen den erneut ein Haftbefehl erlassen wurde. Während Küçük zuvor behauptet hatte, die Informationen von Soytekin seien zu 100 Prozent korrekt, erklärte er nun: „80 Prozent davon waren gelogen.“
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Der Kolumnist der Türkiye Gazetesi, Cem Küçük, hat eine bemerkenswerte Erklärung zu dem Anwalt Adem Soytekin abgegeben, der nach einer Haftentlassung aufgrund von Reue-Regelungen erneut festgenommen wurde. Im Gegensatz zu seinen früheren Einschätzungen erklärte Küçük nun, dass die von Soytekin gelieferten Informationen größtenteils falsch seien.
VON „100 PROZENT KORREKT“ ZU „80 PROZENT GELOGEN“
Cem Küçük hatte im Jahr 2025 in der Sendung „Taksim Meydanı“ auf TGRT Haber noch verteidigt, dass die von Soytekin gemachten Angaben zu 100 Prozent korrekt seien. Damals hatte Küçük geäußert: „Was für eine Vorverurteilung, er hat alles in der Tasche. Was Adem Soytekin erzählt, ist zu hundert Prozent wahr.“ Nach der jüngsten Festnahme von Soytekin nahm Küçük jedoch an der Sendung von Pınar Işık Ardor auf Ekol TV teil und sagte: „80 Prozent der Informationen, die Adem Soytekin gegeben hat, stimmen nicht.“
DIE SITUATION VON ADEM SOYTEKIN UND DER HAFTBEFEHL
Adem Soytekin war zuvor aufgrund seiner Aussagen im Rahmen der Ermittlungen unter Anwendung von Reue-Regelungen aus der Haft entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft stellte jedoch fest, dass Soytekins Aussagen widersprüchlich und unvollständig seien, und beantragte am 21. Oktober seine erneute Festnahme. Das Gericht gab dem Antrag statt und schickte Soytekin zurück ins Gefängnis.
Die Widersprüche in Küçüks Aussagen über Soytekin fielen auf. Während Küçük zuvor noch zu 100 Prozent auf die Richtigkeit von Soytekins Aussagen vertraute, wies er in seiner jüngsten Stellungnahme darauf hin, dass ein Großteil von dessen Schilderungen falsch sei.
WAS WAR PASSIERT?
Adem Soytekin, Inhaber von ASOY İnşaat, der am 23. März im Rahmen der Korruptionsermittlungen gegen die Stadtverwaltung von Istanbul (İBB) festgenommen worden war, hatte zuvor von den „Reue-Regelungen“ profitiert und war am 10. Juli nach einer als ausreichend erachteten Aussage aus der Haft entlassen worden.
Die Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungsakte erneut prüfte, stellte jedoch „Widersprüche“ in den von Soytekin gemachten Angaben fest. Daraufhin wurde am 21. Oktober seine erneute Festnahme beantragt.
Das Gericht folgte dem Antrag und ordnete die erneute Inhaftierung von Soytekin wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ und „Bestechlichkeit“ an. Soytekin wurde zum zweiten Mal ins Gefängnis geschickt.