CHP-Abgeordnete Karaca: Mit dieser Mentalität setzt man sich nicht an den Verfassungstisch

Die stellvertretende CHP-Fraktionsvorsitzende Gülizar Biçer Karaca übte scharfe Kritik an der Regierung im Zusammenhang mit der „Justizkrise“.

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Die Entscheidung der 3. Strafkammer des Kassationsgerichts (Yargıtay), Strafanzeige gegen Mitglieder des Verfassungsgerichts (AYM) zu erstatten, nachdem dieses eine „Verletzung der Rechte“ des inhaftierten TİP-Abgeordneten Can Atalay festgestellt hatte, hat eine „Krise“ ausgelöst.

BEISPIEL AUS DER VERFASSUNG

Die stellvertretende CHP-Fraktionsvorsitzende Gülizar Biçer Karaca äußerte sich zur „Justizkrise“. Karaca verwies auf die Verfassung, um aufzuzeigen, wie die Entscheidung des Kassationsgerichts gegen die Mitglieder des Verfassungsgerichts gelöst werden könnte, und kritisierte dabei die Regierung.

Der Beitrag von Karaca auf ihrem Social-Media-Konto lautet wie folgt:

„Artikel 158/3 der Verfassung enthält Regelungen für die sogenannte ‚Krise‘, die hier künstlich erzeugt werden soll.

Es reicht aus, die Verfassung zu ‚lesen‘ und ‚anzuwenden‘.

Das Geschrei nach einer ‚neuen Verfassung‘ findet auf keinerlei rechtlicher Grundlage eine Entsprechung.

Mit einer Mentalität, die die bereits bestehende verfassungsrechtliche Ordnung nicht anwendet, sie ignoriert und versucht, auch die letzten Reste des Vertrauens der Gesellschaft in die Justiz zu zerstören, kann man sich nicht an einen Verfassungstisch setzen.“