CHP leitet Ausschlussverfahren gegen Ahmet Baran Yazgan ein

Der CHP-Abgeordnete für Edirne, Yazgan, der aufgrund von Belästigungsvorwürfen und in sozialen Medien verbreiteten Aufnahmen in die Schlagzeilen geraten war, wurde unter vorläufigen Maßnahmen vor das Disziplinarkomitee geladen.

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Der CHP-Abgeordnete für Edirne, Ahmet Baran Yazgan, wurde nach den gegen ihn erhobenen Belästigungsvorwürfen und den in sozialen Medien verbreiteten Aufnahmen einem Disziplinarverfahren unterzogen. Die CHP gab bekannt, dass Yazgan unter vorläufigen Maßnahmen mit dem Antrag auf „endgültigen Ausschluss“ an das Hohe Disziplinarkomitee überwiesen wurde.

CHP-Sprecher Müslim Sarı erklärte in einem Beitrag auf seinem Social-Media-Account, dass die Entscheidung im Rahmen der Parteigrundsätze und Disziplinarvorschriften getroffen wurde. Sarı äußerte in seiner Erklärung: „Im Rahmen der Grundprinzipien, der Satzung und der Disziplinarvorschriften unserer Partei wurde der Abgeordnete für Edirne, Ahmet Baran Yazgan, mit heutigem Datum unter vorläufigen Maßnahmen mit dem Antrag auf ‚endgültigen Ausschluss‘ an das Disziplinarkomitee überwiesen.“

Es war bekannt geworden, dass Yazgan nach den Aufnahmen, die nach dem Vorfall in Edirne in die Öffentlichkeit gelangten, in die CHP-Parteizentrale einbestellt worden war. Das Verfahren läuft sowohl innerhalb der Partei als auch bei den Justizbehörden auf getrennten Ebenen weiter.

AUCH ERMITTLUNGEN EINGELEITET

Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hatte angekündigt, dass im Zusammenhang mit den in sozialen Medien kursierenden Aufnahmen und den Vorwürfen gegen Yazgan von Amts wegen Ermittlungen eingeleitet wurden. In der Erklärung der Staatsanwaltschaft hieß es, dass die Ermittlungen wegen der Straftatbestände „sexuelle Belästigung“ und „sexueller Übergriff in Form von Grapschen“ geführt werden.

In der in Edirne geführten Ermittlungsakte sind die Protokolle der Aussagen zu dem Vorfall enthalten. T.A. erklärte in ihrer Aussage, dass sie Yazgan von früher kenne und sie sich in der Nacht des Vorfalls nach einer Geburtstagsfeier bei ihr zu Hause getroffen hätten. T.A. erstattete Anzeige und behauptete, dass Yazgan in den späten Stunden ohne ihr Einverständnis körperlich übergriffig geworden sei sowie beleidigendes und bedrohliches Verhalten an den Tag gelegt habe.

T.A. gab an, die während des Vorfalls aufgenommenen Videobilder der Polizei übergeben zu haben, und wies den Vorwurf zurück, etwas mit der Verbreitung der Aufnahmen in den sozialen Medien zu tun zu haben. In ihrer im Protokoll festgehaltenen Aussage erklärte sie, dass sie um ihre eigene Sicherheit und die ihrer Tochter fürchte und deshalb Anzeige gegen Yazgan erstatte.

Auch N.D., dessen Aussage in der Akte enthalten ist, behauptete, dass es in der Nacht des Vorfalls in der Wohnung von T.A. zu einem Streit gekommen sei, bei dem Yazgan Beleidigungen und Drohungen ausgesprochen habe, woraufhin es zu einem Handgemenge gekommen sei. N.D. behauptete, Yazgan habe sich unter Hinweis auf seinen Status als „Abgeordneter“ aggressiv verhalten, und erklärte, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht zu akzeptieren.

In den Aussageprotokollen finden sich zudem Angaben zu zerbrochenen Glasbechern, Verletzungen, körperlichen Übergriffen und dem Vorwurf, die Wohnung nicht verlassen zu dürfen. Das parteiinterne Disziplinarverfahren gegen Yazgan wird vom Hohen Disziplinarkomitee bewertet; die strafrechtlichen Ermittlungen werden im Rahmen der Verfahren der Staatsanwaltschaften fortgesetzt.