CHP reicht Nichtigkeitsklage gegen 2 Gesetze und 4 Dekrete beim Verfassungsgericht ein
Die CHP hat beim Verfassungsgericht die Aussetzung und Aufhebung von 2 Gesetzen und 4 Präsidialdekreten beantragt. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gökhan Günaydın rief nach der Einreichung des Antrags zum Schutz verfassungsmäßiger Rechte auf.
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Die CHP hat beim Verfassungsgericht die Aussetzung und Aufhebung von 2 Gesetzen und 4 Präsidialdekreten beantragt. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CHP, Gökhan Günaydın, gab nach der Einreichung des Antrags beim Obersten Gerichtshof gemeinsam mit Parteikollegen eine Erklärung ab.
Günaydın gratulierte dem Verfassungsgericht zum 63. Jahrestag seiner Gründung und forderte das höchste Gericht dazu auf, beim Schutz der Verfassung wirksam zu handeln.
Günaydın erklärte, dass sie die Aussetzung und Aufhebung von 2 Gesetzen und 4 Präsidialdekreten beantragt hätten, und führte dazu weiter aus:
"Wir haben das Gesetz über die Türkische Justizakademie vor das Verfassungsgericht gebracht, da es die Möglichkeit vorsieht, Personal auf Antrag des Präsidenten der Justizakademie in die Stellen der Zentral- und Provinzorganisation des Justizministeriums zu versetzen, und zudem der Umfang des Personals, das Lehrtätigkeiten ausüben kann, unklar ist. Gleichzeitig haben wir das TÜBİTAK-Gesetz angefochten, da die für Verstöße gegen die Regeln beim Kauf und Verkauf von Handelswaren vorgesehenen Straftatbestände und Strafen unbestimmt sind. Zudem kritisieren wir, dass die Vergütung für bei TÜBİTAK beauftragte Personen ohne gesetzliche Kriterien vom Verwaltungsrat festgelegt wird, und dass die KOSGEB-Präsidentschaft von natürlichen und juristischen Personen Daten anfordern kann, ohne dass Garantien für den Schutz personenbezogener Daten bestehen."
Gökhan Günaydın erklärte zudem, dass sie die Aussetzung und Aufhebung der Präsidialdekrete mit den Nummern 179, 180, 181 und 182 fordern.
Günaydın wies darauf hin, dass sie bereits in der Vergangenheit zahlreiche Nichtigkeitsklagen eingereicht hätten, forderte das Verfassungsgericht auf, diese zum Abschluss zu bringen, und betonte, dass die CHP weiterhin die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger und die öffentliche Ordnung schützen sowie sich für individuelle Rechte und Freiheiten einsetzen werde.