Diese Behauptung sorgt für Wirbel: 'Ankara-Eingriff' bei der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft!
Es wird behauptet, dass die für den Tag der Veröffentlichung der Anklageschrift zur IBB-Untersuchung geplante Pressekonferenz der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft durch eine Intervention aus Ankara revidiert und in ein reines Informationsgespräch umgewandelt wurde. Die CHP erklärte, die Anklageschrift sei mit unzureichenden Beweisen erstellt worden und bezeichnete den Prozess als politisch motiviert.
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Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft plante für den 11. November, dem Tag der Veröffentlichung der Anklageschrift zur Untersuchung der Stadtverwaltung Istanbul (IBB), erstmals eine Pressekonferenz abzuhalten.
Diese Veranstaltung wurde jedoch überraschend revidiert und in ein „Informationsgespräch“ umgewandelt. Es wird behauptet, dass dieses Informationsgespräch, das die Staatsanwaltschaft mit ausgewählten Journalisten führte, auf eine Intervention aus Ankara zurückzuführen sei.
„FEINABSTIMMUNG“ AUS ANKARA
Die Journalistin Nuray Babacan sprach im Zusammenhang mit der Umwandlung des Treffens von einer „Feinabstimmung aus Ankara“ und erklärte, dass die geplante Pressekonferenz des Istanbuler Generalstaatsanwalts zur Vorstellung der Anklageschrift in ein Informationsgespräch ohne Kamerazulassung umgewandelt wurde. Babacan mutmaßte, dass diese Änderung vorgenommen wurde, um zu verhindern, dass der Generalstaatsanwalt zu einer politischen Figur stilisiert wird.
CHP KRITISIERT: „KEIN RECHTLICHER, SONDERN EIN POLITISCHER PROZESS“
Während der 240-tägigen Inhaftierung des IBB-Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu betonte die CHP, dass in der Anklageschrift außer Zeugenaussagen keine konkreten Beweise vorlägen. Die Opposition reagierte empört auf die in der Anklageschrift enthaltenen Behauptungen, İmamoğlus Ziel sei es, die CHP zu übernehmen und Staatspräsident zu werden, und argumentierte, dass es sich hierbei nicht um einen juristischen, sondern um einen politischen Prozess handele.
UNZUREICHENDE BEWEISLAST DER ANKLAGESCHRIFT
In einer Stellungnahme der CHP wurde betont, dass die Anklageschrift auf keiner rechtlichen Grundlage beruhe und sich lediglich auf Zeugenaussagen stütze. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass während der 237 Tage andauernden Inhaftierung von İmamoğlu keine Anklageschrift erstellt worden sei. Die Erstellung der Anklageschrift am 237. Tag der Inhaftierung führte in der Öffentlichkeit zu Kommentaren, wonach es sich eher um eine „politische Operation als um einen juristischen Prozess“ handele.
Babacan kritisierte zudem die Äußerungen von Juristen aus dem Regierungslager, die eine Meldung an den Kassationshof bezüglich der CHP forderten. Sie wies darauf hin, dass die Finanzprüfung der Partei verfassungswidrig nicht durch den Kassationshof, sondern durch das Verfassungsgericht erfolgen müsse. Zudem argumentierte sie, dass der gesamte Justizprozess lediglich als „Formvorschrift“ betrachtet werde und das Verfahren vorangetrieben werde, ohne die Aussagen der Betroffenen zu berücksichtigen.
VORWÜRFE EINER „ORGANISATION“ UND DER JUSTIZPROZESS
Babacan machte auch auf die in der Anklageschrift verwendeten Begriffe bezüglich einer „Organisation“ aufmerksam. Sie betonte, dass für den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer Organisation gegen İmamoğlu und andere Politiker ein rechtskräftiges Urteil erforderlich sei und dass in diesem Stadium, ohne gerichtliche Entscheidung, Begriffe wie „Organisationsmitglied“ nicht verwendet werden dürften.