Eilmeldung... DEM-Partei wollte „Freiheit für Öcalan“-Kundgebung abhalten: Entscheidung der Gouverneursverwaltung gefallen!
Die Gouverneursverwaltung von Diyarbakır hat im Vorfeld der von der DEM-Partei für den 25. Januar geplanten „Freiheit für Öcalan“-Kundgebung alle Versammlungen und Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen in der Stadt für vier Tage untersagt.
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Es gibt eine neue Entwicklung bezüglich der in Diyarbakır geplanten „Freiheit für Öcalan“-Kundgebung. Die von der DEM-Partei bereits vor Wochen angekündigte Kundgebung sollte ursprünglich am 4. Januar stattfinden; sie wurde jedoch aufgrund schlechter Wetterbedingungen verschoben, wobei der 25. Januar als neuer Termin genannt wurde.
Laut der Erklärung der Gouverneursverwaltung wurde betont, dass der Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vor und nach der besagten Kundgebung Vorrang habe, weshalb im gesamten Stadtgebiet für vier Tage Beschränkungen für Demonstrationen und Veranstaltungen verhängt wurden.
In der Erklärung heißt es dazu:
„In Bezug auf die Kundgebung, die am Sonntag, den 25. Januar 2026, zwischen 11.00 und 18.00 Uhr auf dem İstasyon-Platz im Bezirk Yenişehir unserer Provinz stattfinden sollte, wurde nach einer detaillierten Bewertung unter Berücksichtigung der jüngsten Ereignisse sowohl innerhalb unseres Landes als auch außerhalb unserer Grenzen sowie deren möglicher Auswirkungen auf unsere Provinz entschieden: Es wird davon ausgegangen, dass die Kundgebung als Vorwand genutzt werden könnte, um Handlungen zu provozieren, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit vor, während und nach dem geplanten Datum stören könnten.
Um den Frieden und die Sicherheit innerhalb der Provinzgrenzen zu gewährleisten, die Unverletzlichkeit der Person, die Sicherheit des Eigentums und die öffentliche Wohlfahrt zu schützen, die Rechte und Freiheiten der Bürger zu wahren, das Auftreten von Gewalttaten zu verhindern und die oben genannten Bedrohungen und Risiken zu beseitigen, hat unsere Gouverneursverwaltung die folgenden Maßnahmen innerhalb der administrativen Grenzen der Provinz Diyarbakır für angemessen erachtet.
Vom Freitag, den 23. Januar 2026, um 00.01 Uhr bis Montag, den 26. Januar 2026, um 23.59 Uhr, für einen Zeitraum von 4 Tagen; mit Ausnahme von Veranstaltungen, die von den Ämtern der Gouverneursverwaltung und der Bezirksverwaltungen genehmigt werden, sind alle Arten von Aktionen auf öffentlichen Plätzen (Versammlungen, Märsche, Presseerklärungen, Hungerstreiks, Sitzstreiks, Kundgebungen, das Aufstellen von Ständen, das Errichten von Zelten, das Verteilen von Flugblättern/Broschüren, das Aufhängen von Plakaten/Transparenten und Ähnliches), die Ausreise von Personen und Fahrzeugen aus den Bezirken, von denen angenommen wird, dass sie an der für den 25. Januar 2026 geplanten Kundgebung teilnehmen wollen, und/oder deren Einreise in das Stadtzentrum sowie die Einreise/Durchreise/Ausreise von Personen und Fahrzeugen aus anderen Provinzen, die vermutlich zur Teilnahme an der genannten Kundgebung in unsere Provinz kommen, gemäß den Artikeln 17 und 19 des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationsmärsche Nr. 2911 sowie den Artikeln 11/A, B und C des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 untersagt.“