EILMELDUNG... Einspruch gegen die Inhaftierung von İmamoğlu eingelegt

Nachdem sein Diplom für ungültig erklärt wurde und er im Rahmen einer Korruptionsermittlung inhaftiert wurde, haben die Anwälte des Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, Einspruch gegen seine Inhaftierung eingelegt. In der Verteidigung heißt es: „Es besteht keine Fluchtgefahr, die Inhaftierung ist rechtswidrig.“

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Gegen die Inhaftierung von Ekrem İmamoğlu, dessen Diplom zunächst für ungültig erklärt wurde und der anschließend im Rahmen von Korruptionsermittlungen im Gefängnis von Silivri inhaftiert wurde, wurde Einspruch eingelegt.

KEINE FLUCHTGEFAHR

Der Erklärung der Anwälte von İmamoğlu zufolge sei die Inhaftierung aufgrund einer angeblichen Fluchtgefahr rechtswidrig; eine Fluchtgefahr bestehe bei dem Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, nicht.

In dem Antrag heißt es: „Wir beantragen die Aufhebung der Inhaftierung und die Freilassung von Ekrem İmamoğlu, dessen Inhaftierung infolge einer Ermittlung beschlossen wurde, die von Anfang bis Ende mit rechtlich unzulässigen Methoden geführt wurde, was auch den Millionen unserer Bürger bewusst ist und auf das sie mit Empörung reagiert haben. Sollte weiterhin auf der rechtswidrigen Inhaftierung beharrt werden, beantragen wir, die Akte zur Überprüfung durch Einspruch an das zuständige Amtsgericht (Asliye Ceza Mahkemesi) zu übermitteln.“

„NICHT VORWURF, SONDERN VERLEUMDUNG IST TREFFENDER“

In dem Antrag wird darauf hingewiesen, dass eine der grundlegendsten Voraussetzungen für ein Strafverfahren darin bestehe, „dass die Kausalität zwischen der durch Ort, Datum und Zeitraum bestimmten Tat und dem strafbaren Ergebnis sowie der Täter, der dieses Ergebnis verursacht hat, auf der Grundlage konkreter Fakten klar dargelegt werden muss“. Weiter heißt es: „Ausgehend von dieser Notwendigkeit werden in der vorliegenden Ermittlung beispielsweise in Bezug auf den Vorwurf der Bestechung keine Feststellungen auf der Grundlage konkreter Fakten dazu getroffen, wer wann, zu welchem Zweck, an wen und wie viel Geld gezahlt hat; in Bezug auf den Vorwurf der Manipulation bei Ausschreibungen fehlen Angaben zum Datum, zum Gegenstand der Ausschreibung und dazu, durch welche Handlung die Manipulation erfolgte; ebenso wenig wird dargelegt, wie, wann, zu welchem Zweck und durch wen die Erlangung personenbezogener Daten erfolgte. Die Vorwürfe werden pauschal, ohne Individualisierung, abstrakt und grundlos vorgebracht. In dieser Hinsicht ist für die vorgebrachten Punkte das Wort Verleumdung treffender als Vorwurf.“

„VON ANFANG BIS ENDE RECHTSWIDRIG“

In dem Antrag wurden folgende Formulierungen verwendet:

Um es mit den Worten derjenigen zu sagen, die die Ermittlungen eingeleitet und gelenkt haben: Geben wir zu, dass die größte Ungeheuerlichkeit unter den Haftgründen die Feststellung ist, dass Ekrem İmamoğlu „fliehen und sich verstecken“ werde. Die genannte Person vertritt sechzehn Millionen Menschen, die in Istanbul leben, und ist der stärkste Kandidat für das Amt des Präsidenten der Republik Türkei bei der nächsten Wahl. Diese Feststellung, an die selbst derjenige nicht glaubt, der sie trifft, ist für sich genommen ein Beweis für all unsere Erklärungen, dass die Ermittlung nicht gemäß Rechtsnormen, sondern aus politischen Motiven von Richtern und Staatsanwälten geführt wird, die ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verloren haben. Es ist tragisch.

In dem Antrag wurde die Aufhebung der Inhaftierung und die Freilassung von Ekrem İmamoğlu, dessen Inhaftierung infolge einer von Anfang bis Ende mit rechtlich unzulässigen Methoden geführten Ermittlung beschlossen wurde, sowie für den Fall, dass auf der rechtswidrigen Inhaftierung beharrt wird, die Übermittlung der Akte zur Überprüfung durch Einspruch an das zuständige Amtsgericht (Asliye Ceza Mahkemesi) gefordert.