Eilmeldung... Ermittlungen gegen CHP-Chef Özgür Özel eingeleitet
Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hat von Amts wegen Ermittlungen gegen den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel aufgrund seiner Äußerungen über Präsident Erdoğan eingeleitet. Özels Erklärungen wurden unter den Vorwurf der „Beleidigung des Präsidenten“ und der „Anstiftung zu Straftaten“ gestellt.
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Nach der Festnahme der CHP-Oberbürgermeister von Adana, Antalya und Adıyaman berief der CHP-Vorsitzende Özgür Özel den Parteivorstand (MYK) zu einer Dringlichkeitssitzung ein. Nach dem Treffen äußerte sich Özel gegenüber der Presse und reagierte scharf auf die Worte von Präsident Recep Tayyip Erdoğan, der behauptet hatte, die „CHP sei nicht die stärkste Partei“.
AUFRUF ZUR „WAHL“
Özel reagierte auf Erdoğans Erklärungen, die dieser auf dem Rückflug aus Aserbaidschan getätigt hatte, mit folgenden Worten:
"Wenn du meinst, du bist die stärkste Partei, dann lass uns zur Wahl gehen. Sonntag, der 2. November. Wenn du die stärkste Partei wärst, würdest du mit einem Purzelbaum zur Wahl gehen."
Diese Äußerungen sorgten in der Öffentlichkeit schnell für Aufsehen und zogen ein juristisches Verfahren nach sich.
GENERALSTAATSANWALTSCHAFT HANDELT VON AMTS WEGEN
Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara gab bekannt, dass sie aufgrund der Worte von Özgür Özel von Amts wegen Ermittlungen eingeleitet hat. In der Erklärung der Staatsanwaltschaft wurde mitgeteilt, dass Özels Äußerungen verschiedene Straftatbestände enthielten:
„Die Äußerungen des Vorsitzenden der Republikanischen Volkspartei (CHP) und Abgeordneten der 28. Legislaturperiode, Özgür Özel, in seiner Presseerklärung vom 5. Juli 2025 werden als ‚Beleidigung des Präsidenten‘, ‚Öffentliche Anstiftung zu Straftaten‘, ‚Beleidigung von Amtsträgern aufgrund ihrer Tätigkeit‘ sowie ‚Bedrohung‘ gewertet, weshalb von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde.“