Eilmeldung... Gericht weist Einspruch zurück: Zwangsverwalter Gürsel Tekin bleibt im Amt!

Der Einspruch gegen die Ernennung von Gürsel Tekin zum Zwangsverwalter des CHP-Provinzverbands Istanbul wurde vom 45. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul zurückgewiesen. Tekin, dessen Tätigkeit als Zwangsverwalter fortbesteht, wurde nicht seines Amtes enthoben.

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Gürsel Tekin, der als Zwangsverwalter für den CHP-Provinzverband Istanbul eingesetzt wurde, wird nach einer gerichtlichen Entscheidung infolge eines eingelegten Einspruchs im Amt bleiben. Das 45. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul befasste sich heute mit der Klage, die von der CHP-Provinzdelegierten Özlem Erkan eingereicht worden war.

Erkan hatte die Annullierung der Wahlergebnisse gefordert und dabei behauptet, dass es beim Parteitag am 8. Oktober 2023, bei dem Özgür Çelik zum Provinzvorsitzenden von Istanbul gewählt wurde, zu Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung gekommen sei. Das Gericht hatte Çelik in diesem Verfahren vorläufig suspendiert und Gürsel Tekin als Zwangsverwalter eingesetzt.

ANTRAG AUF WAHLANNULLIERUNG

Özlem Erkan hatte sich mit dem Vorwurf, die Abstimmungen beim Parteitag am 8. Oktober 2023 seien "manipuliert" gewesen, an das 45. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul gewandt. Nach dieser Klage hatte das Gericht in einer ersten Phase eine einstweilige Verfügung erlassen und Özgür Çelik als Provinzvorsitzenden von Istanbul suspendiert. Das Gericht prüfte die Vorwürfe von Erkan und entschied, einen Zwangsverwalter für den CHP-Provinzverband Istanbul zu ernennen.

ZWANGSVERWALTER BLEIBT IM AMT

Das 45. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul wies heute in der verhandelten Sache den Einspruch der CHP gegen die Ernennung von Gürsel Tekin zum Zwangsverwalter zurück. Das Gericht entschied, dass Tekin seine Tätigkeit als Zwangsverwalter fortsetzen soll. In der Entscheidung wurde zudem darauf hingewiesen, dass der Rechtsweg zum Berufungsgericht offensteht.

Nach der Entscheidung des Gerichts steht fest, dass Gürsel Tekin und das eingesetzte Zwangsverwalter-Gremium im Amt bleiben. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Gerichts vor dem Berufungsgericht erneut geprüft werden kann.