EILMELDUNG... Justizminister Yılmaz Tunç äußert sich zu Murat Çalık: 'Ohne das Gutachten der Rechtsmedizin abzuwarten...'
Während der Gesundheitszustand des im Rahmen der Ermittlungen gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) inhaftierten Bürgermeisters von Beylikdüzü, Mehmet Murat Çalık, weiterhin ernst ist, gab Justizminister Yılmaz Tunç eine bemerkenswerte Erklärung ab. Tunç sagte: „Das rechtsmedizinische Gutachten ist eine technische Angelegenheit; die Justiz kann auch entscheiden, ohne dass das Gutachten vorliegt.“
12punto
Der Gesundheitszustand des Bürgermeisters von Beylikdüzü, Mehmet Murat Çalık, der im Rahmen der gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) geführten Ermittlungen inhaftiert wurde, gibt weiterhin Anlass zur Sorge.
Es wurde bekannt, dass Çalık, der sich seit längerer Zeit in stationärer Behandlung befindet, zuletzt stark an Gewicht verloren hat und nun künstlich ernährt werden muss.
MINISTER TUNÇ ERKLÄRT: ENTSCHEIDUNG KANN AUCH OHNE GUTACHTEN FALLEN
Justizminister Yılmaz Tunç, der an einer Live-Sendung von NTV teilnahm, äußerte sich zum Gesundheitszustand des inhaftierten Bürgermeisters Murat Çalık. Tunç erinnerte daran, dass Çalık derzeit im Krankenhaus behandelt werde, und betonte, dass der Prozess sowohl in gesundheitlicher als auch in juristischer Hinsicht fortgesetzt werde.
AUGEN AUF DAS RECHTSMEDIZINISCHE GUTACHTEN GERICHTET
Minister Tunç erklärte, dass Çalık seine gesundheitlichen Beschwerden während seiner Inhaftierung vorgebracht habe, und äußerte sich wie folgt:
„Nach den Untersuchungen wurden Berichte an das Institut für Rechtsmedizin (Adli Tıp Kurumu) übermittelt. Die Rechtsmedizin hat nach einer ersten Bewertung die Durchführung weiterer Untersuchungen angefordert. Aus diesem Grund wurde beschlossen, Mehmet Murat Çalık zur Beobachtung im Krankenhaus zu belassen. Sobald der Untersuchungsprozess abgeschlossen ist, wird die Rechtsmedizin eine neue Bewertung vornehmen.“
DIE JUSTIZ IST UNABHÄNGIG, DIE ENTSCHEIDUNG LIEGT BEI IHR
Der Justizminister wies darauf hin, dass die Justiz auch ohne das rechtsmedizinische Gutachten entscheiden könne: „Nachdem das Gutachten bei Gericht eingegangen ist, kann eine Bewertung vorgenommen werden. Die Justiz kann jedoch auch von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen, ohne dass das Gutachten vorliegt. Dies hängt vom Umfang der Akte, den Gründen für die Inhaftierung und dem aktuellen Gesundheitszustand ab“, sagte er.