Eine Partei zieht sich von der politischen Bühne zurück
Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die rechtliche Existenz der Partei für Gerechtigkeit und Freiheit (Adalet ve Özgürlük Partisi) beendet ist.
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Dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss zufolge hat die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof beim Verfassungsgericht Klage auf Auflösung und Beendigung der rechtlichen Existenz der Partei für Gerechtigkeit und Freiheit eingereicht, da diese ihren ersten großen Parteitag nicht fristgerecht abgehalten und ihre obligatorischen Organe nicht gebildet habe.
Im Rahmen des Verfahrens forderte das Verfassungsgericht die Partei zur Stellungnahme auf, jedoch wurde innerhalb der gesetzten Frist keine Verteidigung eingereicht.
Nach Prüfung der Akten entschied das Höchstgericht gemäß Artikel 121 des Gesetzes über politische Parteien Nr. 2820 in Verbindung mit Artikel 87 des türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 4721, dass die Partei als aufgelöst gilt und ihre rechtliche Existenz beendet ist. Zudem wurde gemäß dem Gesetz beschlossen, dass das gesamte Vermögen der Partei an das Finanzministerium übergeht.