Einspruch gegen die Haftstrafe für Ahmet Özer: 'Wir akzeptieren das keinesfalls'
Der vom Dienst suspendierte Bürgermeister von Esenyurt, Ahmet Özer, hat angekündigt, gegen die Haftstrafe von 8 Monaten und 10 Tagen sowie die Entscheidung zur Aussetzung der Urteilsverkündung (HAGB) Berufung einzulegen.
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Der vom Dienst suspendierte Bürgermeister von Esenyurt, Ahmet Özer, äußerte sich auf seinem Social-Media-Account zu der Haftstrafe von 8 Monaten und 10 Tagen, die im Prozess um die kriminelle Vereinigung Aziz İhsan Aktaş gegen ihn verhängt wurde.
Özer erklärte, dass er in der Urteilsverkündung am 24. August 2026 von den in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfen freigesprochen wurde. Dennoch sei er wegen des Vorwurfs der „Pflichtverletzung“ zu 8 Monaten und 10 Tagen Haft verurteilt worden, wobei das Gericht die Aussetzung der Urteilsverkündung (HAGB) beschlossen habe.
ZUR INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT
— Ahmet Özer (@profdrahmetozer) 25. August 2026
In der Urteilsverkündung am 24. August 2026 wurde ich von den in der gegen mich vorbereiteten Anklageschrift erhobenen Vorwürfen freigesprochen.
Gleichwohl, vermutlich nur aufgrund der Tatsache, dass ich eine Zeit lang in Untersuchungshaft saß...
Unter Verweis auf die Einschätzung seiner Anwälte zum Fall erklärte Özer, dass seine endgültige Erwartung ein Freispruch sei.
Özer betonte in seiner Erklärung, dass sie den juristischen Kampf fortsetzen würden, und sagte: „Unsere größte Erwartung und Motivation ist es, hoffentlich so schnell wie möglich an unser Amt zurückzukehren und Esenyurt dort weiter zu dienen, wo wir aufgehört haben.“
Der vollständige Wortlaut von Özers Erklärung lautet wie folgt:
„ZUR INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT
In der Urteilsverkündung am 24. August 2026 wurde ich von den in der gegen mich vorbereiteten Anklageschrift erhobenen Vorwürfen freigesprochen.
Gleichwohl, vermutlich nur aufgrund der Tatsache, dass ich eine Zeit lang in Untersuchungshaft saß, wurde ich wegen des Vorwurfs der ‚Pflichtverletzung‘ zu 8 Monaten und 10 Tagen Haft verurteilt, um den Anschein zu erwecken, dass eine Strafe verhängt werden müsse; für dieses Urteil wurde jedoch die Aussetzung der Urteilsverkündung (HAGB) beschlossen.
Zunächst möchte ich zum Ausdruck bringen, dass wir auch diese Entscheidung gegen mich keinesfalls akzeptieren. Wir werden alle notwendigen rechtlichen Einwände fristgerecht und entschlossen einreichen. Unter Berücksichtigung der gemeinsamen Einschätzung unserer Anwälte und der gesamten Aktenlage ist unsere Erwartung und Überzeugung, dass letztendlich ein Freispruch erfolgen wird.
Bezüglich der Frage der Rückkehr ins Amt, die die Öffentlichkeit beschäftigt, möchte ich festhalten, dass die Entscheidung des Gerichts zur Aussetzung der Urteilsverkündung nach der aktuellen Rechtslage kein Hindernis für meine Rückkehr ins Amt darstellt.
Dies ist für uns der wichtigste Trost in der getroffenen Entscheidung. Wir werden unseren juristischen Kampf im weiteren Prozess entschlossen fortsetzen.
Unsere größte Erwartung und Motivation ist es, hoffentlich so schnell wie möglich an unser Amt zurückzukehren und Esenyurt dort weiter zu dienen, wo wir aufgehört haben.
Respektvoll der Öffentlichkeit bekannt gegeben.“