Einspruch gegen die Inhaftierung von Resul Emrah Şahan! 'PKK aufgelöst, kein Straftatbestand'
Im Rahmen der gegen den Bürgermeister von Şişli, Resul Emrah Şahan, geführten Ermittlungen hat sein Anwalt Hüseyin Ersöz einen Antrag auf Haftentlassung gestellt. Ersöz argumentierte, dass mit der Auflösungserklärung der PKK die materiellen und immateriellen Elemente des Straftatbestands entfallen seien und die Inhaftierung sowohl rechtlich als auch politisch eine Verletzung der Grundrechte darstelle.
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Im Rahmen der Ermittlungen gegen Resul Emrah Şahan, den mit Rekordergebnis gewählten und durch einen Zwangsverwalter ersetzten Bürgermeister von Şişli sowie Vorsitzenden des Verbands Sozialdemokratischer Kommunen, wurde durch Rechtsanwalt Hüseyin Ersöz bei der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul ein Antrag auf Haftentlassung gestellt.
In dem von Ersöz bei Gericht eingereichten Schriftsatz wurde ausdrücklich betont, dass die gegen Resul Emrah Şahan erhobenen Vorwürfe auf abstrakten Vermutungen ohne jegliche rechtliche Grundlage beruhen und dass die in der Öffentlichkeit durch Begriffe wie "Stadtkonsens" (kent uzlaşısı) zu erzeugenden Wahrnehmungen frei von Beweisen seien.
''KRIMINALISIERUNG IST RECHTSWIDRIG''
Ersöz betonte im Haftentlassungsantrag, dass „bei einer ganzheitlichen Betrachtung seines beruflichen und politischen Werdegangs sowie seiner Arbeit es unmöglich sei, ihm eine Unterstützung für eine terroristische Organisation vorzuwerfen“.
''ORGANISATION AUFGELÖST, VORWÜRFE GEGENSTANDSLOS''
Rechtsanwalt Hüseyin Ersöz äußerte sich zu dem Thema wie folgt: „Die Erklärung der PKK/KCK-Organisation vom 12. Mai 2025, sich selbst aufzulösen und den bewaffneten Kampf aufzugeben, hat alle Elemente des vorgeworfenen Straftatbestands der ‚Unterstützung einer Organisation‘ rechtlich und faktisch beseitigt. Abgesehen davon, dass die materiellen und immateriellen Elemente des Straftatbestands nicht vorliegen, läuft der Vorwurf der ‚Unterstützung einer Organisation‘ angesichts der Tatsache, dass die Organisation bereits zerfallen ist, sowohl zeitlich als auch faktisch ins Leere. Die Aufrechterhaltung der Inhaftierung mit der Behauptung, eine nicht mehr existierende Organisation unterstützt zu haben, ist eine klare Rechtsverletzung sowie eine unrechtmäßige Einschränkung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit der Person“.
Ein weiterer Punkt, auf den Rechtsanwalt Hüseyin Ersöz in seinem Schriftsatz hinwies, ist, dass die Haftprüfungen entgegen Artikel 108 der Strafprozessordnung (CMK) ohne Benachrichtigung der Anwälte und ohne mündliche Verhandlung durchgeführt wurden. Es wurde betont, dass dieser Umstand im Rahmen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Verfassungsgerichts zu einer Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren führe.
''DER WILLE DES VOLKES MUSS RESPEKTIERT WERDEN''
„In diesem Prozess, in dem das Recht aus politischen Motiven verbogen wird, hat die Inhaftierung von Resul Emrah Şahan aufgehört, eine prozessuale Maßnahme zu sein, und sich in ein Instrument der Bestrafung verwandelt. Es handelt sich um eine politische Hetzkampagne und einen Eingriff in den demokratischen Willen auf dem Rechtsweg“, sagte Ersöz und schloss seine Ausführungen wie folgt:
„Einen Bürgermeister mit der Begründung einer legalen Wahlstrategie der Parteien mit illegalen Strukturen in Verbindung bringen zu wollen, ist mit dem Prinzip des Rechtsstaates nicht vereinbar. Die Vision der Kommunalverwaltung, die die Republikanische Volkspartei (CHP) als ‚Türkei-Bündnis‘ bezeichnet, mit Terrorismus in Verbindung zu bringen, drängt die Parteien in eine Position, in der sie keine Politik mehr machen können.
Aus diesen Gründen ist die Freilassung von Resul Emrah Şahan, auch unter Berücksichtigung des aktuellen Prozesses, nicht nur rechtlich, sondern auch aufgrund demokratischer Prinzipien und aus Respekt vor dem Willen des Volkes eine Notwendigkeit.“