Einspruch gegen die Inhaftierung von Ümit Özdağ abgelehnt

Der Einspruch gegen die Inhaftierung des Vorsitzenden der Zafer-Partei, Ümit Özdağ, wurde vom 2. Friedensstrafgericht in Istanbul zurückgewiesen. In einer Erklärung auf seinem Social-Media-Konto sagte Özdağ: „Ich werde weiterhin als Geisel gehalten, indem für Öcalan ein feindliches Strafrecht angewandt wird.“

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Der Einspruch gegen die Inhaftierung des Vorsitzenden der Zafer-Partei, Ümit Özdağ, wurde abgelehnt.

In einem Beitrag auf Özdağs Social-Media-Konto wurde mitgeteilt, dass der Antrag auf „Einspruch gegen die Inhaftierung“, der beim 2. Friedensstrafgericht in Istanbul eingereicht wurde, zurückgewiesen wurde.

In dem über Özdağs X-Konto veröffentlichten Beitrag hieß es:

„Bezüglich unseres Einspruchs gegen die Inhaftierung, den wir am Donnerstag, dem 30. Januar, beim 2. Friedensstrafgericht in Istanbul eingereicht haben, hat das übergeordnete Gericht, das den Einspruch prüft, entschieden, den Einspruch zurückzuweisen und meine Inhaftierung fortzusetzen. Ich werde weiterhin als Geisel gehalten, indem für Öcalan ein feindliches Strafrecht angewandt wird. Es lebe die nationale, unitäre und laizistische Republik Türkei!“