Neue Anklageschrift gegen Ekrem İmamoğlu! Bis zu 4 Jahre Haft gefordert

Gegen den inhaftierten Bürgermeister von Istanbul und Präsidentschaftskandidaten der CHP, Ekrem İmamoğlu, wurde eine Anklageschrift wegen 'Beleidigung eines Amtsträgers in Ausübung seines Dienstes' zugelassen. Es wird eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten bis zu 4 Jahren und einem Monat gefordert, da İmamoğlus Äußerungen über die Staatsanwälte die Grenzen der Verteidigung überschritten haben sollen.

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Im Rahmen der Ermittlungen gegen die Stadtverwaltung von Istanbul wurde eine neue Anklageschrift gegen den inhaftierten und seines Amtes enthobenen Ekrem İmamoğlu erstellt. Aufgrund der Behauptung, İmamoğlu habe sich am 23. März beleidigend über zwei Staatsanwälte geäußert, die seine Verhaftung wegen "Unterstützung der bewaffneten Terrororganisation PKK" gefordert hatten, wird eine Haftstrafe von 9 Monaten bis zu 4 Jahren und einem Monat verlangt.

In der von der Ermittlungsstelle für Presse- und Mediendelikte der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul erstellten Anklageschrift sind die beiden Staatsanwälte als "Nebenkläger" aufgeführt.

BEHAUPTUNG, DIE ÄUSSERUNGEN HÄTTEN DIE GRENZEN DES VERTEIDIGUNGSRECHTS ÜBERSCHRITTEN

In der Anklageschrift wird daran erinnert, dass İmamoğlu am 23. März im Rahmen der Ermittlungen wegen "Unterstützung einer bewaffneten Terrororganisation" nach seiner Aussage bei der Staatsanwaltschaft dem Friedensrichter mit dem Antrag auf Verhaftung vorgeführt wurde. Es wurde festgehalten, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, weil İmamoğlu bei seiner Befragung durch den Richter beleidigende Äußerungen gegenüber den beiden Staatsanwälten getätigt habe, deren Namen im Haftantrag genannt wurden.

In der Anklageschrift, die İmamoğlus Aussage vor dem Richter wiedergibt, wird behauptet, dass seine Äußerungen die Grenzen des Verteidigungsrechts überschritten hätten und geeignet seien, die Ehre und das Ansehen der Betroffenen zu verletzen.

İMAMOĞLU BETONT IN SEINER VERTEIDIGUNG KRITIK IM NAMEN DER ÖFFENTLICHKEIT

In der Anklageschrift wird angegeben, dass die Aussage von İmamoğlu, der in der geschlossenen Justizvollzugsanstalt Marmara inhaftiert ist, im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wegen "Beleidigung eines Amtsträgers in Ausübung seines Dienstes" per Video- und Audiosystem (SEGBİS) aufgenommen wurde. Es wird aufgeführt, dass İmamoğlu die Vorwürfe zurückwies und erklärte, er habe keine Beleidigungen gegen die Familien, das Privatleben oder die Ehre der Personen ausgesprochen, sondern Kritik im Namen der Öffentlichkeit geübt.

ANKLAGESCHRIFT ZUGELASSEN

In der Anklageschrift wird für İmamoğlu wegen "Beleidigung eines Amtsträgers in Ausübung seines Dienstes" eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten bis zu 4 Jahren und einem Monat sowie die Anwendung der Bestimmung über den "Entzug bestimmter Rechte" gemäß Artikel 53 des türkischen Strafgesetzbuches gefordert.

Die Anklageschrift wurde vom zuständigen erstinstanzlichen Strafgericht in Istanbul zugelassen.