Entscheidung zur Weiterleitung des Falls Can Atalay an den Kassationshof

Trotz des Beschlusses des Verfassungsgerichts über eine 'Verletzung der Grundrechte' wurde Can Atalay nicht freigelassen; sein Fall wurde nun vom 13. Schwurgericht Istanbul an den Kassationshof verwiesen.

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Das 13. Schwurgericht Istanbul hat beschlossen, die Akte des Abgeordneten der Arbeiterpartei der Türkei (TİP), Can Atalay, an den Kassationshof zu übermitteln, damit dieser über den Fall entscheidet, nachdem das Verfassungsgericht (AYM) zum zweiten Mal eine Verletzung der Grundrechte festgestellt hatte.

'FREILASSUNGSBESCHLUSS' WURDE ERWARTET

Die Anwälte von Can Atalay, der während seiner Inhaftierung zum Abgeordneten für Hatay gewählt wurde und dessen Freilassung das Verfassungsgericht am 21. Dezember zum zweiten Mal angeordnet hatte, warteten seit 10.30 Uhr darauf, dass das Gremium des 13. Schwurgerichts Istanbul den Freilassungsbeschluss umsetzt.

TİP IM SITZSTREIK

Die Anwälte von Can Atalay protestierten dagegen, dass das Gremium des 13. Schwurgerichts Istanbul den Freilassungsbeschluss seit 10.30 Uhr nicht umsetzte. Die TİP-Delegation skandierte Parolen wie "Das Volk von Hatay will seinen Abgeordneten". Die TİP-Delegation hatte vor dem Gerichtsgebäude einen Sitzstreik begonnen.