Erbakan äußert sich zu „Zwangsverwaltern“ und „neuer Verfassung“: „Nachdem man die Unterstützung des Volkes erhalten hat...“
Der Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş hat im Rahmen der Gespräche über eine neue Verfassung den Vorsitzenden der Yeniden Refah Partisi, Fatih Erbakan, empfangen. Erbakan wies darauf hin, dass an einem Verfassungsentwurf gearbeitet werde, und äußerte sich zudem zur Einsetzung eines Zwangsverwalters in der Stadtverwaltung von Hakkari.
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Der Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş hat im Rahmen der Gespräche über eine neue Verfassung den Vorsitzenden der Yeniden Refah Partisi, Fatih Erbakan, empfangen.
Nach dem etwa 45-minütigen Gespräch erklärte Erbakan gegenüber Journalisten, dass sie eine allgemeine Diskussion über die türkische Politik und die Angelegenheiten des Landes geführt hätten.
„WIR HABEN MITGETEILT, DASS WIR DEN ENTWURF ÜBERMITTELN WERDEN“
Erbakan berichtete, dass Parlamentspräsident Kurtulmuş erklärt habe, man arbeite auf Wunsch der Regierungsseite und eines bedeutenden Teils der Gesellschaft an einer neuen Verfassung. Erbakan äußerte sich dazu wie folgt:
„Sie haben zum Ausdruck gebracht, dass sie erwarten, dass Parteien, die im Parlament vertreten sind oder auch solche ohne Fraktionsstatus, einen Beitrag zu dieser Arbeit leisten. In diesem Sinne fand das Gespräch statt. Sie haben erklärt, dass sie unsere Empfehlungen, Vorschläge, Ansichten und Ideen zu diesem Punkt einholen möchten. Wir als Yeniden Refah Partisi arbeiten ohnehin seit einiger Zeit an einem Verfassungsentwurf. Dieser ist fast fertiggestellt. Wir haben dem Herrn Parlamentspräsidenten mitgeteilt, dass wir ihm den Verfassungsentwurf übermitteln werden. Er selbst betonte, dass eine solche Verfassung eine Verfassung des gesamten Volkes sein müsse und es vorteilhaft wäre, die Meinungen aller gesellschaftlichen Gruppen einzuholen und sie mit dem höchstmöglichen Konsens zu verabschieden.“
KRITIK AN ZWANGSVERWALTUNG
Auf die Frage zur Einsetzung eines Zwangsverwalters in der Stadtverwaltung von Hakkari antwortete Erbakan: „Zunächst einmal sollte die Kandidatur dieser Person gar nicht erst zugelassen werden. Die Erlaubnis zur Kandidatur sollte nicht erteilt werden, damit es gar nicht erst zu einer solchen Situation kommt. Wenn dies nicht geschieht und kein Hindernis für die Kandidatur erkennbar ist, schaden solche Maßnahmen, die erst ergriffen werden, nachdem jemand gewählt wurde und die Unterstützung sowie die Stimmen des Volkes erhalten hat, dem gesellschaftlichen Frieden, der Regierung und den zuständigen Institutionen. Es ist der richtige Weg, von Anfang an Vorsorgemaßnahmen zu treffen und die Kandidatur von Personen in einer solchen Lage nicht zuzulassen.“