16 AKP-Abgeordnete sollen mit dem Prozess gegen İmamoğlu unzufrieden sein: Werden kritische Stimmen laut?
Der CHP-Abgeordnete für Ankara, Umut Akdoğan, behauptete unter Berufung auf Informationen aus AKP-Kreisen, dass 16 AKP-Mitglieder im Zusammenhang mit dem Prozess, der zur Verurteilung von Ekrem İmamoğlu führte, beim Fraktionsvorsitzenden Einspruch erhoben hätten, mit der Begründung: „Dieser Prozess entspricht nicht dem Rechtsstaat.“
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Der CHP-Abgeordnete für Ankara, Umut Akdoğan, äußerte in einer Sendung auf TELE1 eine bemerkenswerte Behauptung. Akdoğan erklärte, dass innerhalb der AKP ein deutlicher Widerstand gegen den juristischen Prozess aufgekommen sei, der zur Verurteilung von Ekrem İmamoğlu führte.
Laut Akdoğans Angaben haben 16 weibliche Abgeordnete der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) ihre ernsthafte Besorgnis über den besagten Prozess zum Ausdruck gebracht und sind bei einem Fraktionsvorsitzenden vorstellig geworden. Es heißt, die Abgeordneten hätten erklärt, dass der Prozess sowohl dem Gesetz als auch dem Gewissen widerspreche.
Der CHP-Abgeordnete Akdoğan schilderte die Details des Vorfalls wie folgt:
„Ich erzähle das nicht, um jemanden reinzuwaschen, aber ich halte es für wichtig. 16 weibliche AKP-Abgeordnete gehen zu einem ihrer Fraktionsvorsitzenden. Sie sagen: ‚Wir haben untereinander gesprochen. Auch verschiedene andere Kollegen haben sich untereinander ausgetauscht.
Wir haben uns zusammengesetzt und wollten es Ihnen mitteilen. Bitte leiten Sie es an den Präsidenten weiter. Dieser Prozess läuft nicht gut. Er wird uns sowohl in dieser als auch in der nächsten Welt belasten. Dieser Prozess entspricht nicht dem Gesetz. Wir als weibliche Abgeordnete sagen das.‘“
Akdoğan bewertete diesen Vorstoß der weiblichen Abgeordneten wie folgt:
„Frauen sind im Allgemeinen sensibler und gewissenhafter. Dieser Vorstoß ist ein Zeichen dafür. Wahrscheinlich hat sich diese Meinung schon seit einiger Zeit bei ihnen angestaut. Mit dem Gedanken ‚Der hat es mir gesagt, jener hat es mir gesagt‘ hat sich ein gemeinsamer Wille gebildet. Manche mögen bestreiten, dass dieses Gespräch stattgefunden hat. Aber ich weiß, dass es stattgefunden hat. Wenn es geleugnet wird, wäre das noch schlimmer. Denn niemand kann diesen weiblichen Abgeordneten ins Gesicht sagen: ‚Dieser Prozess ist mit unserem Gewissen vereinbar.‘“