Der neue Verfassungsplan der Regierung enthüllt: Eine Vorbereitung für Bilal Erdoğan?
Die AKP hat das „Grundgerüst“ ihres neuen Verfassungsentwurfs fertiggestellt. Punkte wie die Regelung, dass der Präsident nicht gleichzeitig Parteivorsitzender sein darf, die Ernennung von Ministern aus dem Kreis der Abgeordneten sowie Änderungen am Wahlsystem stehen zur Debatte.
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Die AKP hat das „Grundgerüst“ des neuen Verfassungsentwurfs, an dem sie seit Langem arbeitet, fertiggestellt. Die Partei bezeichnet den Entwurf, den sie im Januar Präsident Erdoğan vorlegen will, noch nicht als vollständigen Verfassungstext, sondern als Rahmen und Gerüst.
Dem Bericht von Nuray Babacan in Nefes zufolge werden die im Entwurf enthaltenen Punkte insbesondere bei einem Treffen mit Erdoğan konkretisiert.
Es heißt, dass bei dem Gespräch mit Erdoğan Meinungen zu den umstrittenen Themen des Verfassungsentwurfs eingeholt werden sollen. Nach diesem Prozess soll der Entwurf mit anderen politischen Parteien geteilt werden, um einen breiten Konsens zu erzielen.
Die AKP hat das Jahr 2026 als das Jahr festgelegt, in dem sich die Verfassungsdebatten intensivieren werden. Es wird erwartet, dass in diesem Jahr die gesellschaftliche und politische Agenda in Bezug auf Verfassungsänderungen und neue Regelungen geprägt wird.
Es wird behauptet, dass im neuen Verfassungsentwurf auch Revisionen des Präsidialsystems diskutiert werden. Zu diesen Änderungen gehören Punkte wie die Ernennung von Ministern aus den Reihen der Abgeordneten und eine Begrenzung der Anzahl der Vizepräsidenten.
Darüber hinaus stehen die Stärkung der Kommunalverwaltungen und eine stärkere Betonung der „gleichberechtigten Staatsbürgerschaft“ auf der Agenda. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf auch Bestimmungen enthalten soll, wonach der Präsident nicht gleichzeitig Parteivorsitzender sein darf.
Auch bezüglich des Wahlsystems gibt es bedeutende Änderungen. Die AKP konzentriert sich auf ein Modell mit verkleinerten Wahlkreisen. Zudem wurde die Möglichkeit einer Regelung diskutiert, die verhindern soll, dass Wahlen durch Parlamentsbeschluss vorgezogen werden können. Es wird betont, dass diese Änderungen vorgenommen werden, um Transparenz und Gerechtigkeit in Wahlprozessen zu gewährleisten.