„Kompetenz-Beschneidung“ für Kommunen! Sie sollen nur noch Müll sammeln
Nach der Ankündigung von Präsident und AKP-Vorsitzendem Erdoğan zu einem „neuen Kommunalstatus“ sieht ein vom Innenministerium erarbeiteter Gesetzesentwurf vor, zahlreiche Befugnisse der Kommunen an die Zentralregierung zu übertragen. Es ist geplant, die Zuständigkeiten für Haushalt, Sozialhilfe, Stadtplanung und Ausschreibungen weitgehend auf die Gouverneursämter und Ministerien zu verlagern. Die Opposition wertete die Regelung als einen „Schritt zur Entmachtung der CHP-geführten Kommunen“.
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Präsident und AKP-Parteichef Recep Tayyip Erdoğan hatte bei der AKP-Fraktionssitzung am 14. Mai Signale für eine neue Regelung bezüglich der Befugnisse von Kommunen gegeben und behauptet, dass derzeit eine „Kompetenzverwirrung“ zwischen den Stadtverwaltungen (Büyükşehir) und den Bezirksverwaltungen bestehe.
Die Opposition reagierte auf diese Äußerungen mit der Vermutung, dass mit der Regelung darauf abgezielt werde, die Befugnisse der Kommunen, die in den letzten Jahren bei Kommunalwahlen von der CHP gewonnen wurden, an die Zentralregierung zu übertragen.
DER KOMMUNE BLEIBT NUR DAS MÜLLSAMMELN
DW Türkçe teilte Details zu dem Entwurf des Innenministeriums mit, der darauf abzielt, die Zuständigkeitsbereiche der Kommunen einzuschränken.
Der Entwurf, in dem vier Punkte hervorstechen, enthält weitreichende Kompetenzänderungen, die dazu führen könnten, dass Kommunen ihren Charakter als „lokale Selbstverwaltung“ verlieren.
HAUSHALTSBEFUGNIS WIRD GESTRICHEN
Während für die Arbeit, deren Details nach Erdoğans Aussage über die Notwendigkeit eines neuen Kommunalstatus bekannt wurden, der Begriff „İmamoğlu-Regelung“ verwendet wird, ist geplant, dass die Haushalte der Kommunen künftig vom Gouverneursamt genehmigt und geprüft werden.
SOZIALHILFEN MÜSSEN BEI MINISTERIEN BEANTRAGT WERDEN
Als Begründung für die Arbeit wird die „Verhinderung von Korruption“ angeführt, während nach den Einschränkungen für die Kommunen eine Genehmigungspflicht durch das Ministerium für Sozialhilfezahlungen eingeführt werden soll.
STADTERNEUERUNGS- UND BAURECHTSBEFUGNISSE WERDEN GESTRICHEN
Nach den Erdbebendebatten der letzten Tage soll auch für die von der Regierung häufig thematisierten „Stadterneuerungsprojekte“ die gesamte Befugnis an das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel übertragen werden. Die Stadterneuerungs- und Baurechtsbefugnisse, die Kommunen innerhalb ihrer Bezirksgrenzen besitzen, werden weitgehend eingeschränkt.
AUSSCHREIBUNGEN UND DIREKTKÄUFE MÜSSEN BEIM MINISTERIUM BEANTRAGT WERDEN
Mit dem vorbereiteten Entwurf werden Kommunen verpflichtet, selbst bei offenen Ausschreibungen für jede Art von Vergabe und Direktkauf eine Genehmigung des Ministeriums einzuholen. Sollte das Ministerium die Zustimmung verweigern, darf die Kommune keinerlei Ausgaben tätigen.
Durch die Arbeit werden die Zuständigkeitsbereiche der Kommunen massiv beschnitten. Sollten die Änderungen umgesetzt werden, blieben den Kommunen lediglich Aufgaben wie Müllabfuhr, Parkanlagenbau und Straßenreinigung.