Präsident Erdoğan erhält diese Befugnis: Verlängerung bis zum 72. Lebensjahr möglich!
Ein Gesetzesentwurf, der dem Präsidenten neue Befugnisse einräumt, wurde dem Parlament vorgelegt. Mit dem Entwurf kann das Rentenalter für Kommandanten der Teilstreitkräfte auf bis zu 72 Jahre verlängert werden. Zudem wird die Voraussetzung, ein „Generalstabsoffizier“ zu sein, für die Ränge Generalleutnant und Vizeadmiral aufgehoben.
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Die Regierung hat dem Parlament einen neuen Gesetzesentwurf zur Änderung des Personalgesetzes der Türkischen Streitkräfte vorgelegt. Die von AKP-Abgeordneten eingebrachte Regelung betrifft direkt das Rentenalter der Befehlshaber der Teilstreitkräfte.
Nach geltendem Recht gehen die Befehlshaber des Heeres, der Luftwaffe und der Marine mit 67 Jahren in den Ruhestand. Mit dem Entwurf kann der Präsident diese Altersgrenze jedoch um jeweils ein Jahr bis auf 72 Jahre verlängern.
DIENSTZEIT DER BEFEHLSHABER LIEGT IM ERMESSEN DES PRÄSIDENTEN
Wie Veli Toprak von der Zeitung Sözcü berichtet, kann der Präsident mit dieser Befugnis nun allein darüber entscheiden, ob die Befehlshaber der Teilstreitkräfte in den Ruhestand versetzt werden oder nicht. Die Verlängerungen erfolgen jährlich, wobei eine Gesamtdienstzeitverlängerung von bis zu fünf Jahren möglich sein wird.
Der Entwurf beschränkt sich nicht nur auf die Altersregelung. Gleichzeitig werden einige wichtige Voraussetzungen für die Beförderung in die Ränge Generalleutnant und Vizeadmiral geändert.
Nach der derzeit geltenden Gesetzgebung sind für die Beförderung in diese Ränge folgende Voraussetzungen erforderlich:
Abschluss einer Militärakademie,
General der Kampftruppe im Heer,
Admiral der Deck- oder Marineklasse bei der Marine,
General der Pilotklasse bei der Luftwaffe.
Mit dem neuen Entwurf wird diese Bestimmung gelockert und die Voraussetzung, ein „Generalstabsoffizier“ zu sein, vollständig aufgehoben.