Während über eine mögliche Freilassung von Selahattin Demirtaş spekuliert wird, sorgt eine MHP-Äußerung für Aufsehen: Sie fällt mit dem Jahrestag der Entscheidung zusammen!

Der stellvertretende MHP-Vorsitzende Feti Yıldız gab eine Erklärung ab, in der er die Bedeutung der schriftlichen Urteilsbegründung im Rechtssystem betonte. Dass Yıldız' Botschaft ausgerechnet am Jahrestag des gegen Selahattin Demirtaş verhängten 46-jährigen Hafturteils erfolgte, sorgte für Aufmerksamkeit.

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Während über eine mögliche Freilassung von Selahattin Demirtaş spekuliert wird, sorgt eine MHP-Äußerung für Aufsehen: Sie fällt mit dem Jahrestag der Entscheidung zusammen!

Der stellvertretende MHP-Vorsitzende und für Rechts- und Wahlangelegenheiten zuständige Leiter Feti Yıldız teilte über seinen Social-Media-Account seine Ansichten zum Strafjustizsystem und zu den jüngsten Änderungen im Gesetz über den Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) mit der Öffentlichkeit.

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In seiner Erklärung betonte Yıldız, dass eine „schriftliche Urteilsbegründung“ bei gerichtlichen Entscheidungen unverzichtbar sei. Yıldız erklärte: „Die Begründung ist in modernen Rechtssystemen eine Notwendigkeit. Ein Urteil ohne Begründung ist nicht respektabel.“

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ZEITPUNKT DER BOTSCHAFT SORGT FÜR AUFMERKSAMKEIT

Die Erklärung von Yıldız wurde aufgrund ihres Zeitpunkts als bemerkenswert eingestuft. Denn diese Äußerung fiel genau auf den Jahrestag der 46 Jahre und 6 Monate langen Haftstrafe, die gegen den ehemaligen HDP-Co-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş verhängt wurde.

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Obwohl seit der Entscheidung gegen Demirtaş ein Jahr vergangen ist, wurde die schriftliche Urteilsbegründung immer noch nicht verfasst. Aus diesem Grund wurde Yıldız' Betonung der „schriftlichen Urteilsbegründung“ in der Öffentlichkeit in Verbindung mit diesem Fall interpretiert.

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Andererseits waren in der jüngsten Zeit im Rahmen des von der MHP eingeleiteten Öffnungsprozesses Gerüchte aufgekommen, dass auch Selahattin Demirtaş freigelassen werden könnte.

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Yıldız äußerte sich in seiner Erklärung wie folgt:

Es ist unerlässlich, dass die Anwender, die konkrete Fälle nach einem Strafjustizsystem bewerten, das aus abstrakten Ausdrücken besteht, die Gesetzgebung gut kennen und sensibel für Menschenrechte sind.

Wenn ein Ziel in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren mit einer Maßnahme erreicht werden kann, die weniger in Rechte und Freiheiten eingreift, sollte dies ausreichen.

Zweifellos müssen Einschränkungen der persönlichen Rechte und Freiheiten angemessen, notwendig und verhältnismäßig sein. Entscheidungen, die die persönliche Freiheit und Sicherheit betreffen, sollten nicht auf allgemeinen, stereotypen und nicht individualisierten abstrakten Definitionen beruhen.

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Die Begründung ist in modernen Rechtssystemen eine Notwendigkeit.

Gerichte müssen die von ihnen getroffenen Entscheidungen durch die von ihnen vorgelegten Begründungen rechtlich und materiell konkretisieren.

Die Begründung zielt darauf ab, Verstand, Logik und Gewissen zu befriedigen. Es ist die Begründung, die das Urteil humanisiert, unabhängig macht und respektabel erscheinen lässt.

Während das schriftliche Verfassen der Urteilsbegründung für die Justizbehörden eine Pflicht darstellt, ist es für den Einzelnen ein Grundrecht, das im Kontext des Rechts auf ein faires Verfahren geschützt werden muss.

Während über eine mögliche Freilassung von Selahattin Demirtaş spekuliert wird, sorgt eine MHP-Äußerung für Aufsehen: Sie fällt mit dem Jahrestag der Entscheidung zusammen!

Das Ziel des Strafverfahrens ist es, die materielle Wahrheit zu erreichen. Die materielle Wahrheit muss auf konkreten Daten beruhen, indem jeder Zweifel ausgeräumt wird. Damit ein dem Dossier vorgelegtes Dokument als Beweismittel gewertet werden kann, muss es;

realistisch sein, den Vorfall bestätigen, für den Beweis wichtig sein, nicht gegen das Gesetz verstoßen, gemeinsam und wissenschaftlich fundiert sein.

Yıldız erinnerte zudem daran, dass in den Regelungen zur HSK-Mitgliedschaft, zum Ratsvorsitz und zur Aufgabenverteilung der Ausdruck „zuständiger stellvertretender Justizminister“ durch „Unterstaatssekretär des Justizministeriums“ ersetzt wurde. Yıldız betonte, dass mit dieser Änderung das Amt des Unterstaatssekretärs wieder eingeführt wurde und sagte: „Das institutionelle Gedächtnis wird besser geschützt werden.“

Yıldız, der auch die Unterschiede in der Anwendung des Strafjustizsystems und den Reformbedarf ansprach, wies darauf hin, dass Einheit in der Anwendung erreicht werden müsse, indem er sagte: „Es gibt Beschwerden, dass unterschiedliche Bewährungsfristen für bestimmte Straftaten in der Praxis von den vollstreckenden Staatsanwaltschaften oder den für Einsprüche zuständigen Vollstreckungsgerichten unterschiedlich angewendet werden, was zu unterschiedlichen Regelungen bei der bedingten Entlassung und den Entlassungsfristen durch Verdienst führt.“