Gericht weist Anträge von Demirtaş im Kobane-Prozess zurück
Das Gericht, das die monatliche Überprüfung der Untersuchungshaft im Kobane-Prozess durchführte, entschied auf die Fortdauer der Haft für die angeklagten Politiker. Das Gericht wies zudem die Anträge von Selahattin Demirtaş zurück.
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Im Kobane-Prozess, in dem 108 Politiker, darunter 18 Inhaftierte, sowie ehemalige Ko-Vorsitzende und Mitglieder des Zentralkomitees der Demokratischen Partei der Völker (HDP) angeklagt sind, wurde die monatliche Überprüfung der Untersuchungshaft durchgeführt. Der Prozess basiert auf den Protesten vom 6. bis 8. Oktober 2014 gegen die Angriffe des IS auf Kobane.
ANTRÄGE EINSTIMMIG ABGELEHNT
Wie die Nachrichtenagentur Mezopotamya berichtet, hat das zuständige 22. Schwurgericht in Ankara seine Entscheidung zur Haftprüfung in das Nationale Justiznetz-Informationssystem (UYAP) hochgeladen.
Das Gericht lehnte einstimmig sämtliche Anträge auf Haftentlassung der inhaftierten Angeklagten sowie auf Aufhebung der gerichtlichen Auflagen für die nicht inhaftierten Angeklagten ab.
Zur Begründung wurde angeführt, dass „das Vorhandensein konkreter Beweise, die auf einen dringenden Tatverdacht hindeuten, in einem angemessenen Verhältnis zur vorgeworfenen Straftat steht und die gerichtlichen Kontrollmaßnahmen angesichts der Tatsachen, die den konkreten Verdacht einer Fluchtgefahr der Angeklagten begründen, unzureichend wären“.
FORTDAUER DER HAFT
In seiner Entscheidung, die für jeden Inhaftierten einzeln bewertet wurde, wies das Gericht auch den Antrag des ehemaligen HDP-Ko-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş zurück, sämtliche Reden, die er und andere Angeklagte mit ehemaligem Parlamentsstatus unter dem Dach des Parlaments gehalten hatten, in die Akte aufzunehmen und ein Sachverständigengutachten zur parlamentarischen Immunität gemäß Artikel 83 der Verfassung einzuholen. Das Gericht begründete dies damit, dass „die vorliegenden Gesprächsprotokolle als ausreichend erachtet werden“.