Gerichtsurteil in der Krise um die Basilika-Zisterne
Das 8. Verwaltungsgericht Istanbul hat auf Antrag der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) die Vollstreckung der Räumungsanordnung für die Basilika-Zisterne ausgesetzt.
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Der Antrag der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) auf Aufhebung und Aussetzung der Vollstreckung der Räumungsanordnung für die Basilika-Zisterne wurde vom Gericht angenommen.
Das 8. Verwaltungsgericht Istanbul entschied, dass die Räumungsmaßnahme bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache nicht vollstreckt werden darf.
GERICHT BETONT „SCHWER WIEGENDE SCHÄDEN“
In der Gerichtsentscheidung wurde darauf hingewiesen, dass bei einer Umsetzung der Räumung schwer wiegende oder irreparable Schäden entstehen könnten.
In diesem Rahmen wurde beschlossen, die Vollstreckung der Maßnahme auszusetzen, bis die Stellungnahmen des Bezirksgouverneursamts Fatih und der Generaldirektion für Stiftungen vorliegen oder die gesetzliche Frist für die Verteidigung abgelaufen ist.
Es wurde mitgeteilt, dass die Entscheidung einstimmig getroffen wurde.
KEINE SICHERHEITSLEISTUNG ERFORDERLICH
Wie die Zeitung Sözcü berichtet, entschied das Gericht zudem, dass für die Umsetzung der Aussetzung der Vollstreckung keine Sicherheitsleistung erforderlich sei.
BASILIKA-ZISTERNE WURDE DURCH DIE İBB RESTAURIERT
Die im Eigentum der İBB befindliche Basilika-Zisterne war nach umfassenden Restaurierungsarbeiten wieder für Besucher geöffnet worden.
In früheren Erklärungen war bekannt gegeben worden, dass das historische Bauwerk auf die Generaldirektion für Stiftungen umgeschrieben wurde.
Das Räumungsverfahren war nach dieser Entwicklung in den Fokus gerückt.
EINTRITTSPREIS AUF 1 LIRA GESENKT
Die İBB hatte nach den Restaurierungsarbeiten den Eintrittspreis für die Basilika-Zisterne für türkische Staatsbürger auf 1 Lira gesenkt.
WAS WAR PASSIERT?
Die Debatte um die Basilika-Zisterne begann, als das Grundbuch des Bauwerks von der İBB auf die Generaldirektion für Stiftungen übertragen wurde. Die İBB erklärte, dass der Eigentümerwechsel ohne vorherige offizielle Benachrichtigung und ohne ein bekanntes Gerichtsurteil vollzogen worden sei. Die Stadtverwaltung gab an, von dem Vorgang erst durch die Einsicht in die Grundbuchunterlagen erfahren zu haben.
Die Generaldirektion für Stiftungen teilte hingegen mit, dass zahlreiche Immobilien, darunter auch die Basilika-Zisterne, aufgrund ihres Stiftungsursprungs auf die jeweiligen Stiftungen eingetragen worden seien. In der Erklärung wurde argumentiert, dass diese Verfahren im Rahmen des Stiftungsgesetzes durchgeführt wurden.
Die Kontroverse verschärfte sich, als die Generaldirektion für Stiftungen die İBB aufforderte, die Basilika-Zisterne innerhalb von 15 Tagen zu räumen. Der stellvertretende İBB-Vorsitzende Nuri Aslan reagierte auf die Entscheidung, erinnerte daran, dass die Zisterne im Rahmen der „İBB Miras“-Arbeiten restauriert wurde, und gab bekannt, dass der Eintrittspreis für türkische Staatsbürger auf 1 Lira gesenkt wurde.
Die von der İBB angekündigte Regelung trat am 18. April in Kraft. Demnach können Bürger der Republik Türkei die Basilika-Zisterne gegen Vorlage ihres Personalausweises für 1 Lira besuchen.