Gouverneursamt gibt bekannt: Demonstrationsverbot in Bingöl

Das Gouverneursamt von Bingöl hat bekannt gegeben, dass im gesamten Stadtgebiet für einen Zeitraum von 3 Tagen Veranstaltungen wie Versammlungen, Presseerklärungen und Demonstrationsmärsche untersagt wurden.

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Das Gouverneursamt von Bingöl hat bekannt gegeben, dass im gesamten Stadtgebiet für einen Zeitraum von 3 Tagen Veranstaltungen wie Versammlungen, Presseerklärungen und Demonstrationsmärsche untersagt wurden.

Die Erklärung des Gouverneursamtes lautet wie folgt:

"Unsere türkischen Streitkräfte haben erfolgreich grenzüberschreitende Operationen in den Regionen im Norden des Irak und Syriens durchgeführt, die von Terrororganisationen als Stützpunkte für Angriffe auf unser Land genutzt werden, um Terroranschläge der PKK/KCK-Terrororganisation gegen unser Volk und unsere Sicherheitskräfte abzuwehren und die Grenzsicherheit zu gewährleisten. Es wird befürchtet, dass Personen oder Gruppen, die der Terrororganisation nahestehen, an verschiedenen Orten unserer Provinz Handlungen vornehmen könnten, die die PKK/KCK-Terrororganisation verherrlichen und unterstützen, dass Veranstaltungen wie Versammlungen, Märsche und Presseerklärungen gegen die besagte Operation organisiert werden könnten, um die Operation in der Öffentlichkeit zu diskreditieren und zu versuchen, das Ansehen unseres Landes und der türkischen Streitkräfte zu schädigen, dass Handlungen auftreten könnten, die die Sicherheit von Leben und Eigentum der Bürger negativ beeinflussen, und dass gegensätzliche Gruppen zusammenkommen und unerwünschte Vorfälle verursachen könnten.

Um provokative Handlungen zu verhindern, die unsere nationale Einheit und unseren Zusammenhalt schädigen könnten, um die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, die Sicherheit von Leben und Eigentum, die Unverletzlichkeit der Person, die Sicherheit in Bezug auf Verfügungsrechte und das öffentliche Wohl zu schützen, die grundlegenden Eigenschaften der Republik sowie die unteilbare Integrität des Staates mit seinem Land und seinem Volk zu bewahren und um mögliche illegale Handlungen zu verhindern und bedauerliche Vorfälle zu vermeiden; unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ernsthafte Anzeichen dafür vorliegen, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit in einer Weise gestört werden könnten, die das normale Leben zum Stillstand bringt oder unterbricht, und mit der Begründung, dass es schwierig sein wird, die Sicherheit von Leben und Eigentum, die Unverletzlichkeit der Person, die Sicherheit in Bezug auf Verfügungsrechte und das öffentliche Wohl zu gewährleisten, sind alle Arten von Handlungen im Freien im Rahmen der oben genannten Themen, wie Versammlungen, Märsche, Presseerklärungen, Hungerstreiks, Sitzstreiks, Kundgebungen, das Aufstellen von Ständen, das Errichten von Zelten, das Verteilen von Flugblättern oder Broschüren, das Aufhängen von Plakaten oder Bannern, innerhalb unserer Provinz- und Bezirksgrenzen, einschließlich des Gendarmeriegebiets, gemäß den Artikeln 17 und 19 des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationsmärsche Nr. 2911 sowie den Artikeln 11/A und C des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 für einen Zeitraum von 3 Tagen vom 12. Oktober, 00.01 Uhr, bis zum 14. Oktober, 23.59 Uhr, verboten."