Haftbefehl im Prozess um die CHP-Provinzleitung Istanbul aufgehoben
Zwanzig Angeklagte, denen aufgrund von Social-Media-Beiträgen zur Polizeiblockade und der Einsetzung eines Zwangsverwalters in der CHP-Provinzleitung Istanbul „öffentliche Anstiftung zu Straftaten“ vorgeworfen wird, standen erstmals vor Gericht. Das Gericht ordnete die Freilassung der inhaftierten Angeklagten unter der Auflage eines Ausreiseverbots an.
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Zwanzig Personen, gegen die wegen Social-Media-Beiträgen zur Polizeiblockade und der Einsetzung eines Zwangsverwalters in der CHP-Provinzleitung Istanbul ein Verfahren wegen „öffentlicher Anstiftung zu Straftaten“ eingeleitet wurde, standen erstmals vor dem 9. Strafgericht erster Instanz in Istanbul vor Gericht.
Zu den Angeklagten zählten die Journalistin Fatoş Erdoğan sowie der Akademiker Emrah Gülsunar, der zuvor aufgrund seiner Social-Media-Beiträge inhaftiert worden war.
GERICHT BESCHLIESST FREILASSUNG
Am Ende der Verhandlung ordnete das Gericht die Freilassung der inhaftierten Angeklagten unter der Auflage eines Ausreiseverbots an.
Zudem wurde die Meldepflicht für die Angeklagten, die sich auf freiem Fuß befanden, aufgehoben.
Das Gericht beschloss, ein Schreiben an das Justizministerium zu richten, da für die strafrechtliche Verfolgung des Anwalts Muhammet Mesut Yıldız keine Genehmigung vorlag.
ZUSÄTZLICHE ANKLAGESCHRIFT GEFORDERT
Aufgrund der Unstimmigkeiten zwischen den im Dossier aufgeführten Paragrafen und dem Inhalt der Anklageschrift ordnete das Gericht an, die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul zur Erstellung einer ergänzenden Anklageschrift aufzufordern.
Darüber hinaus wurde in der Verhandlung beschlossen, eine Frist zur Behebung der Mängel in der Anklageschrift zu gewähren.
TERMIN FÜR DIE NÄCHSTE VERHANDLUNG FESTGELEGT
Das Gericht beendete die Sitzung mit der Entscheidung, die nächste Verhandlung des Falls auf den 28. Januar 2026 anzusetzen.
Alle Angeklagten wiesen die Vorwürfe während der Verhandlung zurück und forderten eine faire Fortführung des Verfahrens.