Haftstrafe für Ekrem İmamoğlu wegen „Drohung“ und „Beleidigung“ gefordert! Termin für Gerichtsverhandlung steht fest

Die Ermittlungen gegen den Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, wurden abgeschlossen und der Termin für seine Gerichtsverhandlung festgelegt. İmamoğlu wird sich am 11. April vor dem 14. Schwurgericht von Istanbul wegen „Drohung“, „Beleidigung“ und „Zielscheibe machen von Personen, die an der Terrorbekämpfung beteiligt waren“ verantworten müssen. Es wird eine Haftstrafe von bis zu 7 Jahren sowie ein politisches Betätigungsverbot gefordert.

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Die Ermittlungen gegen den Bürgermeister von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, die aufgrund einer Anzeige des Istanbuler Generalstaatsanwalts Akın Gürlek eingeleitet worden waren, wurden abgeschlossen und eine Anklageschrift erstellt. Gegen İmamoğlu wurde eine Haftstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten bis zu 7 Jahren und 4 Monaten sowie ein politisches Betätigungsverbot wegen der Vorwürfe der „Drohung“, der „öffentlichen Beleidigung eines Amtsträgers aufgrund seiner Tätigkeit“ und des „Zielscheibe machens von Personen, die an der Terrorbekämpfung beteiligt waren“ gefordert.

İmamoğlu wird am 11. April vor Gericht erscheinen.

PROZESSBEGINN AM 11. APRIL

Der Termin, an dem İmamoğlu vor Gericht erscheinen wird, steht nun fest. Der Prozess gegen İmamoğlu beginnt am 11. April um 10.00 Uhr vor dem 14. Schwurgericht von Istanbul.


HAFTSTRAFE VON BIS ZU 7 JAHREN UND 4 MONATEN GEFORDERT

In der erstellten Anklageschrift wurde gefordert, İmamoğlu wegen „öffentlicher Beleidigung eines Amtsträgers aufgrund seiner Tätigkeit“, „Drohung“ und „Zielscheibe machen von Personen, die an der Terrorbekämpfung beteiligt waren“ zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten bis zu 7 Jahren und 4 Monaten zu verurteilen.


FORDERUNG NACH POLITISCHEM BETÄTIGUNGSVERBOT

Darüber hinaus wurde in der Anklageschrift die Anwendung von Artikel 53, Absatz 1 des türkischen Strafgesetzbuches gefordert, der besagt: „Als gesetzliche Folge der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat wird die Person dauerhaft, befristet oder vorübergehend von der Übernahme eines öffentlichen Amtes ausgeschlossen; in diesem Rahmen von der Mitgliedschaft in der Großen Nationalversammlung der Türkei oder von der Beschäftigung in allen Ämtern und Diensten, die durch Ernennung oder Wahl vergeben werden und von staatlichen, provinziellen, kommunalen, dörflichen oder unter deren Aufsicht stehenden Institutionen und Organisationen bereitgestellt werden.“