Hausarrest von Nurullah Efe Ankut aufgehoben

Das 59. Strafgericht erster Instanz in Istanbul hat die gegen Nurullah Efe Ankut wegen des Vorwurfs der Beleidigung des Präsidenten verhängte Maßnahme des Hausarrests aufgehoben. Das Gericht begründete dies damit, dass keine Fluchtgefahr bestehe und die Beweise bereits gesammelt seien, und ordnete die Übermittlung der Akte an die Staatsanwaltschaft zur Vollstreckung an.

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Das 59. Strafgericht erster Instanz in Istanbul hat die gegen Nurullah Efe Ankut wegen des Vorwurfs der Beleidigung des Präsidenten verhängte Maßnahme des Hausarrests aufgehoben.

Das Gericht prüfte den Einspruch von Ankuts Anwalt Doğan Zafer Çıngı. In der Entscheidung wurde festgestellt, dass die mit dem Beschluss des 1. Friedensgerichts von Istanbul vom 15. September 2025 (Aktenzeichen 2025/494) verhängte Maßnahme des „Nichtverlassens der Wohnung“ verfahrens- und gesetzeswidrig war.

In dem am 6. Oktober 2025 gefassten Beschluss wurden Ankuts Alter, sein Gesundheitszustand und die im Dossier vorliegenden Beweise berücksichtigt.

Das Gericht ordnete die Aufhebung des Hausarrests mit der Begründung an, dass „keine Fluchtgefahr bestehe, die Beweise gesammelt seien und keine Möglichkeit bestehe, Druck auf Zeugen auszuüben“.

In der Entscheidung wurde zudem festgehalten, dass die Bewertung, ob die betreffenden Äußerungen den Straftatbestand der „öffentlichen Beleidigung des Präsidenten“ erfüllen, im Rahmen des Ermittlungsergebnisses durch den Staatsanwalt erfolgen werde.

Da die aufgehobene Maßnahme „freiheitsentziehenden Charakter“ hatte, ordnete das Gericht deren sofortige Beendigung an und verfügte die Übermittlung der Akte an die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft zur Durchführung der Vollstreckungsmaßnahmen.