Im Amtsblatt veröffentlicht: Verfassungsgericht beschließt Auflösung von 3 politischen Parteien
Das Verfassungsgericht (AYM) hat die „Auflösung“ von 3 politischen Parteien aufgrund des „Zustands der automatischen Auflösung“ beschlossen.
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Das Verfassungsgericht (AYM) hat in den Verfahren, die von der Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof gegen die Değişim ve Demokrasi Partisi, die Yeni Dünya Partisi und die Yeniden Birlik Partisi eingeleitet wurden, eine endgültige Entscheidung getroffen.
Das AYM entschied, dass die Yeni Dünya Partisi ihren großen Parteitag zweimal in Folge nicht fristgerecht abgehalten hat; bei der Yeniden Birlik Partisi und der Değişim ve Demokrasi Partisi wurde der „Zustand der automatischen Auflösung“ und das damit verbundene Ende ihrer rechtlichen Existenz mit der Begründung festgestellt, dass sie „ihren ersten großen Parteitag nicht fristgerecht abgehalten und ihre obligatorischen Organe nicht gebildet haben“.
Die Entscheidungen des AYM zu den 3 Parteien wurden im Amtsblatt (Resmi Gazete) veröffentlicht und sind damit in Kraft getreten.