Imamoglu-Prozess auf die Zeit nach der Wahl vertagt!

Der Prozess gegen den Bürgermeister der Stadt Istanbul, Ekrem Imamoglu, wegen einer Ausschreibungsakte wurde auf den 25. April 2023 vertagt. Die Vertagung des Falls auf die Zeit nach der Wahl sorgte für Aufmerksamkeit.

12punto

Der Bürgermeister der Stadt Istanbul, Ekrem Imamoglu, muss sich in einem Prozess wegen einer Ausschreibungsakte verantworten, der nun auf den 25. April 2023 um 15 Uhr vertagt wurde.

Das Innenministerium hatte eine Untersuchung zu Imamoglus Amtszeit als Bürgermeister von Beylikdüzü eingeleitet. Gegenstand der Untersuchung war eine Ausschreibung vom 29. Dezember 2015. Die zivile Aufsichtsbehörde des Innenministeriums sandte den erstellten Bericht an die Generalstaatsanwaltschaft von Büyükçekmece. In der von der Staatsanwaltschaft Büyükçekmece erstellten Anklageschrift wurde behauptet, dass dem öffentlichen Haushalt ein Schaden in Höhe von 250 Tausend Lira entstanden sei.

In der gegen Ekrem Imamoglu vorbereiteten Anklageschrift wurde für insgesamt 7 Personen, darunter Imamoglu, wegen des Vorwurfs der „Manipulation einer Ausschreibung“ eine Freiheitsstrafe von 3 bis 7 Jahren gefordert.

Die Staatsanwaltschaft beantragte zudem die Anwendung von Artikel 53 des türkischen Strafgesetzbuches mit dem Titel „Entzug bestimmter Rechte“, was in der Öffentlichkeit als „politisches Verbot“ bekannt ist, gegen Imamoglu und die anderen Verdächtigen. Die erste Anhörung des Falls fand am 15. Juni im Justizgebäude von Büyükçekmece statt.

Heute fand die zweite Anhörung des gegen Imamoglu eröffneten Verfahrens statt. Der „Beylikdüzü-Prozess“ gegen Imamoglu, für den eine Haftstrafe von 3 bis 7 Jahren gefordert wird, wurde auf den 25. April vertagt.

Die Vertagung der Entscheidung auf die Zeit nach der Wahl sorgte für Aufmerksamkeit.

ANTRAG ABGELEHNT

Der Staatsanwalt beantragte einen Vorführungsbefehl gegen Imamoglu.

Der Antrag des Staatsanwalts lautete wie folgt: „Da der Angeklagte trotz Zustellung der Ladung gemäß Artikel 145 des Gesetzes Nr. 5271 nicht erschienen ist, soll ein Vorführungsbefehl gegen Imamoglu erlassen werden; die Einwände einiger Verteidiger der Angeklagten gegen die Teilnahme des Innenministeriums als Nebenkläger sollen zurückgewiesen und die Akte vollständig einem Sachverständigen zur Begutachtung übergeben werden.“