Inhaftierter IBB-Führungskraft wird im Gefängnis kein Bett zur Verfügung gestellt
Es wurde behauptet, dass İpek Elif Atayman, stellvertretende Generaldirektorin von KENTHAŞ, die im Rahmen der IBB-Untersuchung inhaftiert wurde, im Gefängnis unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten wird. Ihr Anwalt Hüseyin Ersöz erklärte, dass Atayman seit fünf Tagen kein Bett und kein Etagenbett erhalten habe, und bezeichnete dies als Verstoß gegen das „Verbot der Misshandlung“.
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Es wurde behauptet, dass İpek Elif Atayman, stellvertretende Generaldirektorin des zum Bezirk Şişli gehörenden Unternehmens KENTHAŞ, die im Rahmen der Ermittlungen gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) inhaftiert wurde, im Gefängnis unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten wird. Anwalt Hüseyin Ersöz erklärte, dass seiner Mandantin Atayman seit fünf Tagen kein Bett und kein Etagenbett zur Verfügung gestellt wurde.
Ersöz betonte, dass diese Praxis einen klaren Verstoß gegen das „Verbot der Misshandlung“ darstelle. In einer Erklärung über die Social-Media-Plattform X sagte er: „Es ist grundlegend, dass alle menschlichen Bedürfnisse einer Person, deren Freiheit im Gefängnis eingeschränkt ist, vom Staat gedeckt werden. Das Handeln im Einklang mit den Menschenrechten ist die vorrangige Pflicht des öffentlichen Personals.“
İBB Soruşturması kapsamında tutuklu bulunan İpek Elif Atayman geçen hafta Afyon 2 Nolu T Tipi Kapalı Ceza İnfaz Kurumu’na sevk edilmişti.
— Hüseyin Ersöz (@ersozhuseyin) June 9, 2025
İlk gün ranza/yatak verilmediğini duymuştık fakat bu durumun 5 gündür devam ettiği bilgisi kamuoyuna yansımamıştı.
Cezaevinde özgürlüğü… https://t.co/ZHPDbPF75p
Ersöz erklärte, dass İpek Elif Atayman in der vergangenen Woche in die geschlossene Strafvollzugsanstalt Typ T Nr. 2 in Afyon verlegt wurde. Obwohl man zunächst davon ausgegangen sei, dass der Mangel am ersten Tag nur vorübergehend sei, sei es inakzeptabel, dass dieser Zustand nun schon fünf Tage andauere.
Die Erklärungen von Ersöz lauten wie folgt:
„İpek Elif Atayman, die im Rahmen der IBB-Untersuchung inhaftiert ist, wurde letzte Woche in die geschlossene Strafvollzugsanstalt Typ T Nr. 2 in Afyon verlegt.
Wir hatten gehört, dass am ersten Tag kein Etagenbett/Bett zur Verfügung gestellt wurde, aber die Information, dass dieser Zustand seit 5 Tagen anhält, war nicht an die Öffentlichkeit gelangt.
Es ist grundlegend, dass alle menschlichen Bedürfnisse einer Person, deren Freiheit im Gefängnis eingeschränkt ist, vom Staat gedeckt werden.
Das Handeln im Einklang mit den Menschenrechten ist die vorrangige Pflicht des öffentlichen Personals.
Dass İpek Elif Atayman seit 5 Tagen kein Etagenbett/Bett zur Verfügung gestellt wird, ist ein klarer Verstoß gegen das Verbot der Misshandlung.“