Erklärung von Justizminister Tunç zu Mahir Polat! Wie ist sein Gesundheitszustand?
Justizminister Yılmaz Tunç hat sich zum Gesundheitszustand des stellvertretenden Generalsekretärs der Stadtverwaltung Istanbul (İBB), Mahir Polat, geäußert. Tunç erklärte: „Der Gesundheitszustand des inhaftierten Mahir Polat, dessen sämtliche Untersuchungen und Behandlungen vollständig durchgeführt wurden, wird von Ärzten aufmerksam verfolgt.“
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Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat im Rahmen der gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) geführten „Terror“-Ermittlungen die Überstellung des inhaftierten stellvertretenden Generalsekretärs der İBB, Mahir Polat, an das Institut für Rechtsmedizin (Adli Tıp Kurumu) aufgrund seines Gesundheitszustands angeordnet.
Justizminister Yılmaz Tunç erklärte dazu auf seinem Social-Media-Account, dass einige in der Öffentlichkeit geäußerte Kommentare zum Gesundheitszustand von Mahir Polat nicht der Wahrheit entsprächen. Minister Tunç führte in seiner Erklärung weiter aus:
„Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul geführten Ermittlungen werden bezüglich des Gesundheitszustands des inhaftierten stellvertretenden Generalsekretärs der İBB, Mahir Polat, spekulative Beiträge und Behauptungen aufgestellt.“
Im weiteren Verlauf der Erklärung wurde mitgeteilt, dass Mahir Polat am 29. März 2025 aufgrund gesundheitlicher Beschwerden medizinische Hilfe in Anspruch genommen habe und seine Behandlung durch Fachärzte erfolge:
„Der inhaftierte Mahir Polat, der am 29. März 2025 aufgrund gesundheitlicher Beschwerden zunächst in der Anstaltsambulanz erstversorgt und anschließend im Ausbildungs- und Forschungskrankenhaus für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie Mehmet Akif Ersoy von Fachärzten umfassend untersucht und behandelt wurde, wird in seinem Gesundheitszustand von Ärzten aufmerksam verfolgt.“
'ÜBERSTELLUNG AN DAS INSTITUT FÜR RECHTSMEDIZIN ERFOLGTE DURCH BESCHLUSS DES ÄRZTEGREMIUMS'
Minister Tunç erklärte, dass die Behandlung von Polat in der Justizvollzugsanstalt Marmara fortgesetzt werde und er anschließend zur medizinischen Begutachtung an das Institut für Rechtsmedizin überwiesen worden sei:
„Der genannte Inhaftierte wurde zum heutigen Tag zur Feststellung seines Gesundheitszustands in das Krankenhaus auf dem Campus der Justizvollzugsanstalten Marmara verlegt; nach den dort durchgeführten Untersuchungen wurde gemäß dem Beschluss des Ärztegremiums die Überstellung an das Institut für Rechtsmedizin angeordnet.“
'JEDER SCHRITT ERFOLGT AUF BASIS VON ÄRZTLICHEN BERICHTEN'
Zum Abschluss der Erklärung wurde betont, dass die Gesundheitsversorgung in den Justizvollzugsanstalten gesetzlich garantiert sei:
„In all diesen Prozessen werden sämtliche Kontrollen des Inhaftierten gemäß den Berichten der behandelnden Ärzte vollständig durchgeführt. Gegenteilige Behauptungen entsprechen nicht der Wahrheit. Es ist wichtig zu betonen, dass der Zugang aller Inhaftierten und Verurteilten in den Justizvollzugsanstalten zu medizinischen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Garantien sorgfältig sichergestellt wird. Von einer Vernachlässigung oder Verzögerung kann in diesem Fall keine Rede sein.“