Justizminister Yılmaz Tunç zur Causa 'Can Atalay': 'Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor'
Das Verfassungsgericht (AYM) hat heute im Verfahren zur Individualbeschwerde des TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, eine 'Verletzung der Grundrechte' festgestellt. Die erste Stellungnahme dazu kam von Justizminister Yılmaz Tunç. Tunç erklärte: "Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Man muss das Urteil erst sehen, bevor man eine Erklärung abgibt."
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Der TİP-Abgeordnete für Hatay, Can Atalay, hat mit seiner heute vor dem Verfassungsgericht (AYM) verhandelten Individualbeschwerde einen Erfolg erzielt: Das Gericht stellte eine 'Verletzung der Grundrechte' fest.
Über den Social-Media-Account der TİP wurde mitgeteilt: "Das Volk hat gewonnen! Das AYM hat entschieden, dass die Inhaftierung unseres Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, eine Verletzung der Grundrechte darstellt", gefolgt von der Forderung: "Jetzt muss unser Freund, der Abgeordnete des Volkes, Can Atalay, unverzüglich freigelassen werden!"
STELLUNGNAHME VON MINISTER TUNÇ
Justizminister Yılmaz Tunç äußerte sich auf Nachfrage von Journalisten am Rande der Fraktionssitzung seiner Partei wie folgt zu dem Urteil:
"Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Man muss das Urteil erst sehen, bevor man eine Erklärung abgibt. Wenn das AYM eine Verletzung der Grundrechte festgestellt hat, werden selbstverständlich die entsprechenden Schritte im Einklang mit dieser Entscheidung eingeleitet."