Keine Ermittlungserlaubnis für öffentlichen Schaden in Höhe von 416.000 Dollar nach Antrag von İmamoğlu
Während die Debatten über die mögliche Verhaftung des Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, andauern, wurde bekannt, dass trotz der Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Klärung der Verantwortung für einen festgestellten öffentlichen Schaden in Höhe von 416.000 Dollar aus der Zeit vor 2019 keine Ermittlungserlaubnis erteilt wurde.
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Den vorliegenden Informationen zufolge hat der Bürgermeister der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) und Präsidentschaftskandidat der CHP, Ekrem İmamoğlu, die Aufarbeitung öffentlicher Schäden gefordert, die bei Arbeiten aus der Zeit vor 2019 entstanden waren. Es wurde jedoch berichtet, dass für die Verantwortlichen keine Ermittlungserlaubnis erteilt wurde.
Eines der Verfahren, das İmamoğlu nach seinem Amtsantritt als İBB-Bürgermeister durch das Inspektionsgremium prüfen ließ, war die Ausschreibung der Direktion für Grünflächen und Anlagenbau der İBB vom 21. September 2016 mit dem Titel „Bauarbeiten für neue Grünflächen im gesamten Stadtgebiet von Istanbul“.
KEINE GENEHMIGUNG FÜR ERMITTLUNGEN
Bei der Prüfung durch das Inspektionsgremium wurde festgestellt, dass bei den Projekten, die 39 verschiedene Parks und landschaftliche Gestaltungen in ganz Istanbul umfassten, bei den Arbeiten am „Rahmi Demir Erholungsgebiet“ und am „Pendik Lebenshain 1. Bauabschnitt“ ein öffentlicher Schaden in Höhe von 2.494.011 TL entstanden ist. Basierend auf dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Feststellung entsprach dieser Schaden etwa 416.000 Dollar. Die İBB beantragte sowohl verwaltungsrechtliche als auch strafrechtliche Ermittlungen gegen die damaligen Führungskräfte, die sie für den öffentlichen Schaden verantwortlich machte. Das Gouverneursamt Istanbul verweigerte jedoch am 22. April 2020 die Erlaubnis zur Einleitung von Ermittlungen gegen die betreffenden Beamten.
Wegen des besagten öffentlichen Schadens wurde beim 35. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul eine Klage auf Regress eingereicht. Ein diesbezüglicher Sachverständigenbericht wurde am 25. Juni 2024 erstellt. Es wurde mitgeteilt, dass der Prozess zur Einziehung des öffentlichen Schadens weiterhin andauert.